Artikel im Rüsselsheimer Echo: „Belastung deutlich unter Grenzwerten“

18.03.2015

von rke

Energie – Information über geplante Höchstspannungsleitung – Vorhandene Trassen und Masten sollen genutzt werden

Knapp 40 Bürger informierten sich Montagabend im Bauschheimer Bürgerhaus über die geplante Höchstspannungsleitung, die unter anderem über Bauschheimer Gebiet führt. Eingeladen hatte der Verein Energiewende Rüsselsheim.

Überlandleitungen zählen längst zum Bild in nahezu allen Regionen der Republik. So manchen aufgeschreckt haben dürfte der Begriff „Höchstspannungsleitung“, die als Teil des Netzes an künftigen „Stromautobahnen“ auch über Rüsselsheim führen wird – genauer gesagt am westlichen Rand der Stadt – entlang der B-Siedlung – und dem Neubaugebiet „Eselswiese“ in Bauschheim.

http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/Belastung-deutlich-unter-Grenzwerten;art1232,6031618

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Artikel in der Main-Spitze: Bauschheimer Diskussionsabend zum Stromtrassen-Ausbau

18.03.2015

Von Sérgio Presta

RÜSSELSHEIM – Während Deutschlands Bürger gemeinhin stolz sind auf die vielen Autobahnkilometer hierzulande, hält sich die Freude über die geplante Errichtung der großen „Stromautobahnen“ merklich in Grenzen. Nicht nur in Bayern regt sich Widerstand gegen Windparks und Hochspannungsleistungen vor der eigenen Haustür.

Grund genug für den Rüsselsheimer „Energiewende“-Verein, Stadt, Experten und Bürgerschaft beim selbst organisierten Diskussionsabend am Montag im Bauschheimer Bürgerhaus miteinander ins Gespräch zu bringen, denn auch zwischen dem Neubaugebiet Eselswiese und der Böllenseesiedlung könnte in einigen Jahren eine neue Höchstspannungsleitung verlaufen. Knapp 40 Besucher nahmen die Gelegenheit wahr, sich von Matthias Schweitzer und Reinhard Ebert über den eventuellen Netzausbau in unmittelbarer Umgebung informieren zu lassen und zeigten auch an den Fachvorträgen zur generellen Umsetzung der Energiewende von Jochen Kreusel und Martin Krauß großes Interesse.

http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/bauschheimer-diskussionsabend-zum-stromtrassen-ausbau_15111799.htm

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Die drei Irrtümer des Umweltministers

so überschreibt der SolarEnergieFörderVerein einen Beitrag seines neusten Newsletters, den ich hier gerne weiterverbreiten möchte.

Die These lautet, dass man auch bei massivem Netzleitungsausbau nicht um die Energiespeicherung herumkommen wird. Eine Einschätzung, die ich persönlich teile.
Hier der Beitrag im Original:

2. Die drei Irrtümer des Umweltministers

Erster Irrtum: Auch Offshore-Windenergie ist stark wetterabhängig

Nord- und Ostsee liegen nicht etwa in einer Zone beständiger Winde, z.B.
in der Zone der Passatwinde, sondern in der unruhigen Westwindzone, in
der sich Hoch- und Tiefdruckgebiete abwechseln.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Planetarische_Zirkulation)
Passat- und Westwindzone

Über Nord- und Ostsee weht deshalb der Wind nicht gleichmäßig.
Stürmische Tage wechseln sich mit Tagen geringer Windstärke ab. Das hat
wichtige technische Konsequenzen.
Die von Windrädern erzeugte elektrische Leistung schwankt noch stärker
als die Windgeschwindigkeit, denn doppelte Windgeschwindigkeit bedeutet
vierfache elektrische Leistung, halbe Windgeschwindigkeit bedeutet aber
nur ein Viertel der Leistung. Mit einer so ungleichmäßigen
Stromversorgung wäre kein Verbraucher zufrieden. Offshore Windstrom für
sich alleine ist deshalb für eine bedarfsgerechte Stromversorgung
ungeeignet.

Hier widersprechen wir dem Bundesumweltminister ausdrücklich, der davon
ausgeht, dass Offshore-Windenergie Grundlaststrom liefern könne. Das
kann sie nicht einmal andeutungsweise! Und insofern gibt es kein
energietechnisches Argument mehr dafür, die Offshore- gegenüber der
Onshore-Windenergie zu bevorzugen. Im Gegenteil: Jetzt hat die
Onshore-Windenergie wegen ihres geringeren Preises und der größeren Nähe
zum Verbraucher alle energietechnischen Vorteile für sich.
Zweiter Irrtum: Solartrom kann nicht durch Fernleitungsbau auf den
späten Abend, die Nacht oder den frühen Morgen oder in windstille Zeiten
verschoben werden.

Solarstrom kann das Problem der ungleichmäßigen Windlieferung nur wenig
abmildern, denn nachts scheint die Sonne überhaupt nicht und tagsüber
scheint sie ohne zeitliche Abstimmung mit den Windverhältnissen. Es ist
mehr oder wenig zufällig, ob der Sonnenschein zur passenden Zeit kommt.
Wer mit Wind- und Solarenergie eine gleichmäßige Stromversorgung plant,
kommt deshalb nicht darum herum, die Überschüsse von Beiden, von Wind-
und Solarstrom für Zeiten von Schwachwind und sonnenlose Tage zu
speichern oder schnell regelbare Gaskraftwerke zu bauen, die in den
Zeiten von Wind- oder Solarschwäche rasch einspringen können.

Von Speicherbau im erforderlichen Umfang ist jedoch in den Planungen der
Bundesregierung nicht die Rede. Die derzeit für Speicherförderung
vorgesehenen 200 Millionen sind eine lächerliche Alibiveranstaltung.

 

Dritter Irrtum: Schnell regelbare Gaskraftwerke werden keineswegs

unwirtschaftlich

Zwar hat es in den vergangenen Jahren manche sonnigen Tage gegeben, an
denen zur Zeit der altbekannten mittäglichen Verbrauchsspitze der
zusätzliche mittägliche Strombedarf durch vermehrte Solareinspeisung
abgedeckt wurde. Deshalb mussten die schnell regelbaren Gaskraftwerke
(Spitzenlastkraftwerke) nicht mehr so oft – wie früher üblich – um die
Mittagszeit angeworfen werden. Aber diese Verhältnisse würden sich bei
weiterem Zubau von Solaranlagen rasch und grundlegend ändern.
Wenn Solaranlagen in großer Zahl und hohem Tempo rasch ausgebaut würden,
würden bald schon die Solaranlagen um die Mittagszeit nicht nur den
Strom der Spitzenlastkraftwerke, sondern sogar noch den Strom der
Grundlastkraftwerke (Braunkohle und Atom) zeitweilig ersetzen bzw.
verdrängen. Die Grundlastkraftwerke, die aus technischen Gründen
praktisch keine Laufzeitunterbrechungen vertragen, müssten dann abgelöst
werden durch schnell auf- und abregelbare Gaskraftwerke. Solche
Gaskraftwerke, die bisher im Wesentlichen nur in den wenigen Stunden der
Mittagszeit zum Einsatz kamen, werden zukünftig dann den ganzen Abend,
die Nacht und den frühen Vormittag benötigt. Sowohl die Zeiten ihres
Einsatzes als auch die dann benötigten Leistungen werden gewaltig
ansteigen. Es ist deshalb nicht im Entferntesten zu befürchten, dass
Gaskraftwerke dann unwirtschaftlich würden.

geposted von Matthias Diehl

Wie geht es weiter mit dem Stromnetzausbau?

Das neue Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB, Betreiber des Höchstspannungsnetzes und der Regelzonen, derzeit die Unternehmen „50Hertz“, „amprion“, „EnBW Transportnetze AG“ und „TenneT TSO GmbH“) zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans Dieser Netzentwicklungsplan wird von allen vier deutschen ÜNB gemeinsam erstellt und erstmalig im Jahr 2012 der Regulierungsbehörde vorgelegt.

Dazu erarbeiten die ÜNB einen gemeinsamen Szenariorahmen, der die Randbedingungen künftiger Netznutzungssituationen beschreibt und die Grundlage für die Erarbeitung dieses Netzentwicklungsplans ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die für die nächsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Eines der Szenarien wird zudem für weitere zehn Jahre fortgeschrieben, um wahrscheinliche Entwicklungen für die nächsten zwanzig Jahre darzustellen. Weiteres zum Verfahren zeigt das Dokument .

Es ist dann an der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen zu genehmigen, was Anfang Dezember 2011 erfolgt ist. (BNetzA genehmigt Szenariorahmen). In den vergangenen Wochen hat die Netzagentur insbesondere mit Energie- und Umweltverbänden die Berechnungen für den künftigen Kraftwerksausbau diskutiert, die die vier Übertragungsnetzbetreiber im Frühsommer vorgelegt hatten.

Die Bundesnetzagentur hat ein mittleres Leitszenario und zwei flankierende Szenarien festgelegt. (Szenariorahmen) Nach Einschätzung von Präsident Kurth erfüllen alle drei Szenarien die Rahmenbedingungen des Energiekonzepts der Bundesregierung. Die Bundesnetzagentur setzt für die Energiewende insbesondere auf Windparks an Land, auf die Photovoltaik und auf neue Gaskraftwerke.

Das Leitszenario geht von einem anspruchsvollen und realistischen Ausbau der erneuerbaren Energien aus und kombiniert diesen mit der Annahme, dass im Bereich der konventionellen Erzeugung nur noch die im Bau befindlichen Kohlekraftwerke fertiggestellt werden. Im fossilen Sektor geht die Netzagentur vom Bau weiterer Gaskraftwerke in den kommenden Jahren aus. Für das Jahr 2022 rechnet die BNetzA mit einer Gesamtleistung von 31 GW, für das Jahr 2032 sogar mit gut 40 GW.

Gingen die Netzbetreiber noch von einer installierten Windkraftleistung an Land von 33 000 MW bis zum Jahr 2022 aus, so weist das Leitszenario der Netzagentur eine Kapazität von gut 44 000 MW aus. Doch auch 70 000 MW wären möglich, wenn die Pläne aller Bundesländer Realität werden.

Skeptisch zeigt sich die Netzagentur hingegen bei der Windkraftnutzung auf See. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Finanzierung und dem Netzanschluss erwartet die Regulierungsbehörde eine Erzeugungskapazität von weniger als 10 GW. Einen deutlichen Anstieg wird bei der Photovoltaik erwartet, deren Beitrag am Erzeugungsmix im Jahr 2022 durchaus bei mindestens 48 000 MW liegen könnten.

Die beiden anderen Szenarien basieren zum einen auf einem geringeren Ausbau der erneuerbaren Energien, kombiniert mit einem höheren Zubau von Kohlekraftwerken, zum anderen auf einem von den Bundesländern angekündigten sehr starken Zubau von EEG-Anlagen, kombiniert mit einem geringeren Anteil konventioneller Erzeugung. Damit wird nicht nur die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Entwicklung berücksichtigt, sondern auch eine eher konventionell geprägte Erzeugungsstruktur bzw. eine extrem an erneuerbaren Energien orientierte Stromerzeugung.

Für die Bundesnetzagentur ist klar, dass nur die Netzausbauprojekte in den Netzentwicklungsplan zu übernehmen sind, die in jeder der wahrscheinlichen Entwicklungen gebaut werden müssen. Diese werden als ‘no regret’-Projekte bezeichnet.

Es wird nun an den ÜNB den Entwurf des Netzentwicklungsplans vorzulegen, was bis zum Juni 2012 erfolgen soll. Nach einer Überarbeitung durch die BNetzA geht der Plan noch in ein parlamentarischen Rahmen, so dass nicht vor 2013 mit einem genehmigten Plan zu rechnen ist.

Hans-Peter Scheerer

Oettinger und die Photovoltaik

Herr Oettinger ist der Meinung, die Photovoltaik habe in Deutschland keine große Zukunft.  Man solle Solarstrom lieber dort erzeugen wo es mehr Sonneneinstrahlung gibt, z.B. in Griechenland.
Ein Argument, dass nicht unbedingt neu ist. Was Herr Oettinger natürlich zu sagen vergißt ist, dass der Solarstrom dann anschließend aufwendig mit Hochspannungsleitungen oder gar HGÜ Leitungen wieder nach Deutschland gebracht werden müsste.
Was er auch vergessen hat zu erwähnen ist die Tatsache, dass die meisten deutschen Stromverbraucher kein Dach in Griechenland haben. Man wird also den Solarstrom bei einem Stromkonzern kaufen müssen, der sicherlich auch noch etwas daran verdienen möchte.
Günstiger ist dieses Geschäft nicht für den Stromverbraucher in Deutschland sondern höchstens für die Stromkonzerne in Deutschland…

Übrigens: Solarstromanlagen kosten inzwischen schon knapp unter 2000.-€/kWp Bei einer 25 jährigen Betriebszeit und einem Ertrag von 900kWh/kWp (im trüben Deutschland durchaus üblich) entspricht das einem Strompreis von 8,8 Cent/kWh. In Griechenland wären es für die Griechen (ohne Transport) 6,1Cent/kWh.
Ein Blick auf die Stromrechnung zeigt, dass wir sicherlich keinen großen Fehler machen wenn wir auch in Deutschland weiterhin auf die Photovoltaik setzen und zur Kenntnis nehmen, dass Herr Oettinger schlicht Lobbyarbeit für deutsche Stromkonzerne betreibt.