dena Monitoring Heizenergieverbrauch für Eigentümer

Mit diesem kostenfreien Service können Haus- oder Wohnungseigentümer laut der Deutschen Energie-Agentur  “durch Eingabe der Verbräuche aus ihren Jahresabrechnungen oder den Rechnungen Ihres Brennstofflieferanten ihr eigenes Verhalten und den Erfolg von Energiesparmaßnahmen kontrollieren.”

Einschränkung: “Eine Verbrauchsauswertung mit diesem Tool ist nur für komplette Wohngebäude oder für Wohnungen mit Etagenheizung möglich. Für einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung oder für andere Gebäudearten kann das Monitoring Heizenergieverbrauch nicht angewendet werden.”

Zur Website mit Monitoring-Tool

Kosten für Ökostrom seit 2008 um bis zu 70 Prozent gesunken

Billiger als aus erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind kann Strom in Zukunft kaum erzeugt werden, wenn man die Entwicklung der Erzeugungskosten der letzten Jahre betrachtet.

green.wiwo.de hat in einem Artikel vom 12. September aktuelle Studien aus den USA und Deutschland herangezogen, welche die Fortschritte bei den Stromgestehungskosten in der Solar- und Windenergie deutlich zeigen.

Für die USA, in denen Windstrom bereits für 5 Cent die Kilowattstunde und Solarstrom für 7 Cent pro KWh produziert wird, resümiert der Autor: “Damit kostet die grüne Energie genauso viel wie Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken. Atomkraft schneidet schon sehr viel schlechter ab.”

Für Deutschland ergibt sich basierend auf der neuesten PV-Studie von Fraunhofer ISE, “dass Sonnenstrom vom platten Land konkurrenzfähig zu Kohle und Atom ist, wenn externe Kosten wie Umweltschäden mit eingerechnet werden”.

EEG 2.0 – Übersicht über einige Vorschläge

EEG 2.0 – Welche politischen Steuerungsmaßnahmen sind im Sinne der Energiewende nötig?

Beitrag zur Veranstaltung „Warum steigen die Strompreise wirklich? Wie steuert die Regierung die Höhe der EEG-Umlage?“ am 12.12.12 von Energiewende e. V.

Welche Probleme treten mit dem EEG auf?

Die Kosten der Umlage und deren Verteilung

wurden bereits ausführlich im Vortrag von Tina Ternus beleuchtet. Einen Aspekt möchte ich noch nachtragen:

Sonderposition: Die Mehrwertsteuer

Die Erhöhung der EEG-Umlage wird immer noch mit Mehrwertsteuer beaufschlagt. Nach einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat sich die Umsatzsteuer auf die Ökostrom-Umlage für Haushalte von 2003 bis 2011 auf 937 Millionen Euro mehr als verzehnfacht. Laut einer aktuellen Studie des DIW fließen 2013 rund 1,4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage in den Staatshaushalt.

 

Sinkende Börsenpreise

Nicht jeder dürfte sinkende Börsenpreise für Strom als Problem betrachten. Tatsächlich profitieren davon diejenigen, die von der EEG-Umlage befreit sind. Jedoch verändern die sinkenden Preise das Investitionsverhalten, insbesondere  für den Bau von Kraftwerken ohne Einspeisevorrang.

 

Aktuell sind die Bedingungen jedoch selbst für hocheffiziente Kraftwerke (z. B. GuD) nicht wirtschaftlich. Der Verkaufspreis für Strom ist schlicht zu billig, als das sich der Bau eines Kraftwerks lohnt. Die Fixkostenunterdeckung für ein neues Kohlekraftwerk  beträgt fast 100 Euro/kW und für ein neues  GuD-Kraftwerk über 70 €/kW.(Marktplatz Energie Nov. 2012).

 

Auch auf den Betrieb von KWK-Anlagen wirkt sich der sinkende Börsenpreis negativ aus. Der sog. „übliche Preis“ (Durchschnittswert Base-Load) ist eine wesentliche Komponente der Stromerstattung für BHKW-Betreiber. Der Wert schwankte in den vergangenen Jahren stark, liegt aktuell aber so niedrig, dass kaum neue BHKW-Projekte mit Einspeisung stattfinden.

 

Betriebsbedingungen für den konventionellen
Kraftwerkspark

Das ist eine Folge des Einspeisevorrangs. Mit der Zunahme von fluktuierenden Einspeisungen aus Wind und Sonne verringern sich die Randbedingungen für den Betrieb konventioneller Kraftwerke stark. Die Ausnutzungsdauer nimmt deutlich ab, wodurch Kraftwerke geringere Deckungsbeiträge erwirtschaften.

Die Anforderungen an die Dynamik nehmen zu, häufiges vollständiges herunterfahren und wieder anfahren und schnelle Laständerungen sind notwendig. Technisch gesehen könnte Energiespeicherung und/oder grenzüberschreitender Stromaustausch ein Weg sein, konventionelle Kraftwerke weiterhin betreiben zu können.

 


Vorschläge für das EEG 2.0

 

Einige der bisher bekannt gewordenen Positionen zur Veränderung des EEG sind nachfolgend dargestellt. Sie unterscheiden sich in die Vorschläge zur Veränderung der Vergütung und die zur Veränderung der Verteilung der Kosten.

 

Änderungen an der Vergütung

Das Quotenmodell

Wirtschaftsliberale (FDP, CDU-Wirtschaftsflügel, Mundt (Präsident Bundeskartellamt), Haucap (Monopoltheoretiker)) verlangen das Quotenmodell. Dahinter verbirgt sich eine Mengensteuerung des Marktes. Erzeuger und /oder Vertriebe würden verpflichtet, eine bestimmte Menge an grünem Strom in ihr Angebot einzubauen. Die würden den Strom dann dort einkaufen, wo es am günstigsten ist. Das wird „Technologieneutralität“ genannt.

 

Theoretisch ist das Modell effizient und elegant. In der Praxis hat es nicht die Erfolge gezeigt, die ihm zugeschrieben werden. Die Erfahrungen in GB waren so schlecht, dass dort in 3 Stufen bis 2017 das Quotenmodell durch eine Einspeisevergütung ersetzt wird. GB hat seine politischen Ziele für den Anteil an EE immer wieder verfehlt, obwohl die Bedingungen für Windenergie sehr gut sind. Auch ist die Windenergieerzeugung in GB teurer als in Deutschland.

 

Auch in Schweden hat das Quotenmodell nur zur Mitverbrennung von Biomasse in konventionellen Kraftwerken mit hohen Gewinnen für die Betreiber geführt.

 

Reduzierte Festvergütung

Felix Matthes (Öko-Institut) will eine Zwischenlösung, eine Mischung aus Festpreisen (wie bisher) und variablen Bestandteilen (Marktpreisen). Damit sollen Knappheitssignale vom Strommarkt in die EE-Vergütung einbezogen werden. Das EEG mit den Grundprinzipien Einspeisevorrang und kostenorientierte Vergütung kommt seiner Meinung nach an sein Ende. Die EEG-Vergütung sollte deutlich sinken und durch eine variable Vergütung für den Wert des erzeugten Stroms ergänzt wird.

Die derzeitige Lösung für den Erzeuger heißt: Investieren, produzieren und vergessen, das geht in Zukunft nicht mehr. Die Erzeuger müssen sich mehr um die Vermarktung des Stroms kümmern.

 

Räumlich differenzierte Festvergütung und Grünstromprivileg

Juwi, Eurosolar und die LAG EE NRW konzentrieren sich mit ihren Vorschlägen auf die Vergütungen. Der Grundsatz der bundeseinheitlichen Vergütung soll fallen, Standorte mit höheren Erträgen sollten niedrigere Vergütungen erhalten. Damit sind nicht nur die guten Onshore-Standorte gemeint, sondern auch die Offshore-Erzeugung von Wind. Fallen soll auch die erst kürzlich eingeführte Managementprämie, stattdessen das Grünstromprivileg weiterentwickelt werden. Eine Korrektur der EEG-Umlage wird zwar verlangt, aber konkrete Vorschläge sind nicht bekannt.

 

Auch die SPD-Fraktion forderte bereits 2011 die Fortführung des Grünstromprivilegs, bei dem Stromhändler Energiemengen am EEG vorbei kaufen und vermarkten. Allerdings gab es mit dem Privileg in der früheren Form (durch das EEG 2012 deutlich erschwert) keinen Anreiz den teureren Strom aus PV-Anlagen zu kaufen.

 


Änderungen an der Verteilung der Kosten

Energie-Soli

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt einen „Energie-Soli“ statt der EEG-Umlage vor. Hier wird nicht am Fördersystem angesetzt, sondern nur an der Umlage. Der Energiesoli orientiert sich wie der Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer am Einkommen. Damit würde sich die Belastung für Geringverdiener vermindern. Auch für Unternehmen sollte sich der Soli an der Ertragsstärke orientieren. Damit wäre die Finanzierung der Energiewende eine Haushaltsposition. Nach den Berechnungen des DIW müsste der derzeitige Soli von 5,5% der Einkommens- und Körperschaftssteuer dazu etwa verdoppelt werden.

Sozial-Rabatte

Die Forscher des DIW sehen weiterhin Spielraum um einkommens­schwache Haushalte beim Strompreis zu entlasten. Dazu haben sie drei Möglichkeiten ausgearbeitet – die zusammen nicht mehr kosten sollen, als die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage im kommenden Jahr einbringt:

  • Höhere Strompreise könnten durch eine Anhebung der Grundsicherung (Hartz IV beziehungsweise Sozialhilfe), des Wohngelds und des Bafög ausgeglichen werden.
  • Auch eine Reduzierung der Stromsteuer würde den Forschern zufolge Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommen. Sie schlagen einen Grundfreibetrag von 1000 Kilowattstunden pro Jahr vor. Damit bliebe auch der Anreiz zum Stromsparen erhalten.
  • Der dritte Vorschlag  ist, sozial schwachen Haushalten Beratungsprogramme fürs Energiesparen anzubieten.

Industrieprivileg kappen und konventionelle Energien verteuern

Greenpeace hat beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) ein Konzept erarbeiten lassen, wie die EEG-Umlage gerechter verteilt und sogar noch gesenkt werden könnte. Darin wird vorgeschlagen, die Ausnahmeregelungen für die Industrie auf jene Branchen einschränken, die unter internationalem Wettbewerbsdruck stehen und Strom aus erneuerbaren Energien steuerlich begünstigen. Die Stromsteuer auf Energieträger wie Braunkohle oder Kernkraft soll erhöht und für erneuerbare Energien reduziert werden. Mit diesen Ansätzen könnte die EEG-Umlage 2013 unter dem Wert von 2012 bleiben, anstatt um von heute 3,59 Cent pro Kilowattstunde auf 2,2 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Im Jahr 2013 würde die EEG-Umlage unter dem heutigen Wert bleiben”, schreiben die Forscher.

Umlagemechanismus erneut verändern

Das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken hat Vorschläge für ein Strommarktkonzept entwickelt, dass die EE in den Mittelpunkt stellt. Auch dieser Vorschlag stellt nicht die Veränderung der Förderung in den Mittelpunkt, sondern die Umlage der Kosten. Er geht von der Annahme aus, dass die nahezu grenzkostenfreien EE nicht über die Strombörse vermarktet werden sollen. Sie stören dort empfindlich über den Merit-Order-Effekt. Der Strom aus EE soll wie bisher bundesweit eingesammelt und zu einem gemeinsamen Erzeugungsprofil verdichtet werden. Das nationale EE-Lastprofil wird anteilig den Stromvertrieben zugeteilt. Das wäre ähnlich wie bis Ende 2009 üblich. Im Unterschied zu früher würde die Zuteilung aber auf ¼-Stunden-Basis erfolgen, nicht auf Monatsbasis. Die Vertriebe müssten selbst organisieren, wie sie die Differenz zwischen der EE-Erzeugung und dem Bedarf ihrer Kunden einkaufen. Die EEG-Umlage würde faktisch abgeschafft.


Bewertung der Vorschläge

Für eine Bewertung der Vorschläge könnten unter anderem folgende Kriterien herangezogen werden:

Klimaziele

Verringerung der Importabhängigkeit

Kostenbremse

Kostengerechtigkeit

Effizienz der Maßnahmen / Marktelemente

Börsenpreise stabilisieren

Betrieb konventioneller Kraftwerke unterstützen

Arbeitsplätze schaffen

Biogas vs. Photovoltaik – Kosten und Flächen

Ein erster Vergleich von Biogasanlagen mit Photovoltaikanlagen wurde im Energiewendeblog bereits angerissen (https://energiewende-ruesselsheim.de/photovoltaik-statt-biomasse). Insbesondere auf Google+ hat sich eine aktive Diskussion dazu entwickelt. Man hat dem Autor damals finanzielle Absichten unterstellt und eine Spaltung der EE-Befürworter befürchtet. Dennoch oder gerade deswegen wollen wir die Angelegenheit vertiefen.

Dazu hat der Verein Energiewende e. V. im Juli 2012 eine Biogasanlage besichtigt. Die Anlage in Wallerstädten im Landkreis Groß-Gerau ist im Besitz der Stadtwerke Groß-Gerau-Versorgungsbetriebe (GGV) und seit 2008 in Betrieb. Eine Beschreibung der Anlage ist hier zu finden. Dem Anlagenbetreiber ist es gelungen, den Anteil von Mais an den Einsatzstoffen von ursprünglich fast 100% auf mittlerweile ca. 60% zu reduzieren. Auf 300 ha Fläche werden nachwachsende Rohstoffe  angebaut. Die Landwirte werden bei der Auswahl der Einsatzstoffe beraten. Ca. 20.000 bis 24.000 t Biomasse gelangen pro Jahr in die Anlage. Ca. 70% der Einsatzstoffe verlassen das System wieder als Wirtschaftsdünger, der Rest wird in Biogas umgewandelt.

Aus dem Biogas werden jährlich ca. 8,0 bis 8,5 Mio. kWh Strom erzeugt und eingespeist. Die Wärmenutzung im angeschlossenen Trocknungsbetrieb führt dort zu einer Reduzierung des Heizölverbrauchs um 90.000 bis 300.000 l/a, je nach Produktion. Durch die Nutzung zumindest eines Teils der überschüssigen Wärme liegt der Gesamtnutzungsgrad bei ca. 50-60% bezogen auf das eingesetzte Biogas.

Der persönliche Eindruck von den für den Betrieb verantwortlichen Personen war überzeugend. Die Notwendigkeiten der Landwirtschaft, der Umwelt und des Unternehmens werden  verantwortungsvoll und kompetent ausbalanciert.

Energiewirtschaftlich produziert die Anlage im wesentlichen Grundlaststrom. Versuche einer eher bedarfsorientierten Erzeugung wurden unternommen, jedoch gibt es wirtschaftlich keine Gründe dafür, da z. B. Spitzenstrom aktuell nicht wesentlich besser bezahlt wird als Grundlaststrom. Da es keinen Gasspeicher auf der Anlage gibt, wäre ohnehin nur eine begrenzte Reduzierung der Stromproduktion möglich, da die biologischen Prozesse die das Gas erzeugen, nur sehr träge regelbar sind. Biogas aus Anlagen ohne Gasspeicher oder Gaseinspeisung kann also als Ersatz für Grundlastkraftwerke genutzt werden, nicht jedoch zur Kompensation der fluktuierenden Erzeugung aus Sonne und Wind.

Im Nachgang zum Besuch wurden mit den Daten der Anlage ein weiterer Vergleich zu einer PV-Anlage gleicher Fläche gewagt
(s. Biogasanlage_vs_PV_Kostenvergleich_hps_20120720).
An den früheren Einschätzungen zur Flächeneffizienz (s. o.) hat sich nichts geändert. Auf der gleichen Fläche ließe sich mit PV ungefähr das 15-fache an Energie erzeugen.

Neu ist eine Kostenbetrachtung, die nur näherungsweise durchgeführt wurde, da uns der Betreiber der Biogasanlage keine Daten zur Wirtschaftlichkeit der Anlage gab. Das Ergebnis zeigt Erzeugungskosten von ca. 113 €/MWh für die Biogasanlage und ca. 95 €/MWh für die Mega-PV-Anlage. Auch hier ergibt sich ein Vorteil für PV.

Betrachtet wurden für die Biogasanlage nur die wesentlichen Kostenblöcke Kapitalkosten, Biomasse, BHKW-Wartung und ein geringer Personalaufwand. Bei den Schätzung der Wartungskosten von sehr großen PV-Anlagen waren wir auf Extrapolationen angewiesen. Der sehr viel höhere (75-fach) Kapitalbedarf macht die Kostenrechnung für die PV-Anlage sehr stark abhängig von den Zinsen. Ich bin von 5% ausgegangen. Ausreichende Sicherheiten vorausgesetzt, lassen sich derzeit deutlich niedrigere Zinsen erzielen.

Bleibender Vorteil für die Biogasanlage ist die gleichförmige Stromproduktion, die im Wesentlichen von der Zuverlässigkeit der Gasmotoren abhängt. Interessant wäre ein Carbon-Footprint beider Techniken, hier sind andere aufgerufen einen Vergleich zu erstellen.

Hans-Peter Scheerer

 

 

Photovoltaik billiger als Off-Shore-Wind

Eine aktuelle Studie zu den Stromgestehungskosten von EE veröffentlicht das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (http://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/presseinformationen-2012/erneuerbare-energietechnologien-im-vergleich)

Die Zahlen sind interessant und konterkarieren die weiterhin laufende Kampagne zur Diskreditierung der Photovoltaik. Eine kurze Zitate aus der Pressemitteilung als Anreißer:

»Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Stromgestehungskosten bei der Photovoltaik nicht nur in Regionen mit sehr hoher Sonneneinstrahlung, sondern auch in Deutschland unterhalb des Endkundenstrompreises liegen.“

„So belaufen sich an deutschen Standorten die Stromgestehungskosten von Photovoltaik-Kleinanlagen auf 14 bis 20 Cent/kWh.“

„Offshore-Windenergieanlagen verzeichnen dagegen trotz höherer Volllastzeiten von jährlich 3200 Stunden mit 12 bis 16 Cent/kWh deutlich höhere Stromgestehungskosten als Onshore-Anlagen“

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Hans-Peter Scheerer