Industrielle Stromverbraucher entziehen sich immer mehr der EEG Umlage

Ein guter Artikel in der Zeit zu dem von uns neulich diskutierten Thema, dass sich die Industrie durch faule Tricks immer mehr aus der EEG Umlage verabschiedet. Es wird auch Bezug auf Opel in Rüsselsheim genommen, wo man diesen Schachzug ja vor kurzem ebenfalls unternommen hat.

Interessant ist auch die Lektüre der Kommentare unter dem Bericht. Man kann sich nur schwer vorstellen, dass es sich hier um einen echten Meinungsquerschnitt handelt. Vielmehr kommt der Verdacht auf, dass mal wieder die organisierten Meinungsmacher der Lobbyindustrie am Werk sind.  So ähnlich wie bei der Kampagne zum Ausstieg aus dem Atomausstieg.

 

geposted von Matthias

Kritik an EEG Novelle

Der Industriestrompreis wurde in Deutschland schon immer von den privaten und gewerblichen Stromverbrauchern subventioniert.Die einen zahlen 6Cent /kWh, die anderen 23 Cent/kWh. Durch die immer stärker zunehmende regionale Selbstversorgung durch Erneuerbare Energien ist dieses Subventionsmodell nun langfristig in Gefahr. Mit Photovoltaikanlagen kann man den Strom heute schon günstiger erzeugen als ihn der Stromversorger anbietet. Wenn jetzt auch noch eine Speichermöglichkeit gefunden wird ist das Geschäftsmodell ernsthaft in Gefahr. Daher soll jetzt über die EEG Umlage ein Ausgleich geschaffen werden. Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Der private Stromverbraucher bekommt immer höhere Kosten für Erneuerbare Energien präsentiert während Industriekunden immer mehr von der Umlage befreit werden. Frei nach dem Motto: Wie kann ich die bestehenden Strukturen der Energiewirtschaft ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien hinüberretten …
Der Bund der Energieverbraucher reagiert angemessen und will die Regelung auf dem Klageweg stoppen

EEG Preiswälzungsmechanismen

EEG Preiswälzungsmechanismen

Bis zum 1.8.2009 erfolgte die Weiterverteilung des EEG-Strom physikalisch an die Letztverbraucher. Die Übertragnungsnetzbetreiber (kurz: ÜNB, davon gibt es vier in Deutschland) mussten aus den (prognostizierten) EE-Mengen ein mo­natlich konstantes Profil zur Durchleitung an die Letztversorger (Stromhändler die Kunden beliefern) bilden. Diese muss­ten den Strom vom ÜNB abnehmen (EEG-Quote). Der Preis für die EEG-Mengen war ein errechneter Durchschnitts­preis der sich aus allen EEG-Einspeisungen ergab.

Sehr ausführliche Erläuterungen gibt das Gutachten von BET aus dem Jahr 2004, das auch bereits die Nachteile des Mechanismus aufzeigt. http://erneuerbare-energien.de/files/bilder/allgemein/application/pdf/gutachten_mechanismus_eeg.pdf

Da die tatsächliche EE-Einspeisung von der Prognose abweicht, mussten die ÜNB stündlich Fehlmengen beschaffen oder Restmengen verkaufen. Beides wird als Residualmengen bezeichnet. Vor dem 1.8.2009 war es den ÜNB weitgehend selbst überlassen, wann, an welchen Märkten und zu welchem Preis dies geschah. Die Kosten dieser Profilbildung wurden über die Netz­nutzungsentgelte umgelegt.

Auf Beschluss der Bundesnetzagentur hatte der Handel der abweichenden Mengen seit dem 1. August 2009 ausschließlich über einen börslichen Spothandel zu erfol­gen.

Ab dem 1.1.2010 wird der neue Mechanismus nicht nur auf die abweichenden Men­gen angewandt. Seit dem werden nicht nur die die Residualmengen gehandelt, sondern sämtliche EEG-Strommengen gemäß Prognose werden an der Börse zum Verkauf angeboten. Die überwiegend windbedingten Schwankungen der EEG-Stromerzeugung schlagen sich somit direkt in der Angebotskurve nieder.

Eine etwas ausführlichere Erläuterung des neuen Wälzungsverfahrens gibt die Bun­desnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/149952/publicationFile/3933/HintergrundWaelzungsmechanismuspdf.pdf

So viel zum Mechanismus der Preiswälzung früher und aktuell.

Hans-Peter Scheerer