EEG Preiswälzungsmechanismen
Bis zum 1.8.2009 erfolgte die Weiterverteilung des EEG-Strom physikalisch an die Letztverbraucher. Die Übertragnungsnetzbetreiber (kurz: ÜNB, davon gibt es vier in Deutschland) mussten aus den (prognostizierten) EE-Mengen ein monatlich konstantes Profil zur Durchleitung an die Letztversorger (Stromhändler die Kunden beliefern) bilden. Diese mussten den Strom vom ÜNB abnehmen (EEG-Quote). Der Preis für die EEG-Mengen war ein errechneter Durchschnittspreis der sich aus allen EEG-Einspeisungen ergab.
Sehr ausführliche Erläuterungen gibt das Gutachten von BET aus dem Jahr 2004, das auch bereits die Nachteile des Mechanismus aufzeigt. http://erneuerbare-energien.de/files/bilder/allgemein/application/pdf/gutachten_mechanismus_eeg.pdf
Da die tatsächliche EE-Einspeisung von der Prognose abweicht, mussten die ÜNB stündlich Fehlmengen beschaffen oder Restmengen verkaufen. Beides wird als Residualmengen bezeichnet. Vor dem 1.8.2009 war es den ÜNB weitgehend selbst überlassen, wann, an welchen Märkten und zu welchem Preis dies geschah. Die Kosten dieser Profilbildung wurden über die Netznutzungsentgelte umgelegt.
Auf Beschluss der Bundesnetzagentur hatte der Handel der abweichenden Mengen seit dem 1. August 2009 ausschließlich über einen börslichen Spothandel zu erfolgen.
Ab dem 1.1.2010 wird der neue Mechanismus nicht nur auf die abweichenden Mengen angewandt. Seit dem werden nicht nur die die Residualmengen gehandelt, sondern sämtliche EEG-Strommengen gemäß Prognose werden an der Börse zum Verkauf angeboten. Die überwiegend windbedingten Schwankungen der EEG-Stromerzeugung schlagen sich somit direkt in der Angebotskurve nieder.
Eine etwas ausführlichere Erläuterung des neuen Wälzungsverfahrens gibt die Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/149952/publicationFile/3933/HintergrundWaelzungsmechanismuspdf.pdf
So viel zum Mechanismus der Preiswälzung früher und aktuell.
Hans-Peter Scheerer