Erneuerbare dämpfen Strompreisanstieg

Erneuerbare dämpfen Strompreisanstieg

Der steigende Anteil von Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wird in den nächsten 10 Jahren den Anstieg der Strompreise an der Börse dämpfen.

So lautet eine der wichtigsten Schlussfolgerungen einer Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V), veröffentlicht im Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 6/201 http://www.diw.de/sixcms/detail.php/368303.

Wenn der Anteil der Erneuerbaren bis 2020 gegenüber heute mehr als verdoppelt wird, dämpft das den erwarteten Strompreisanstieg. Wenn das sogenannte „Leitszenario“ des Bundesumweltministeriums eintritt, liefern die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 einen Anteil von rund 40% am Stromverbrauch.

Das DIW erwartet in diesem Fall einen Börsenpreis von 49,3 €/MWh in 2020. Bleibt der Anteil der Erneuerbaren hingegen so hoch wie heute, wird ein Börsenpreis von 52,5 €/MWh errechnet. Die EEG-Umlage wird nach den Prognosen des DIW mit 36 €/MWh nur geringfügig höher sein als 2011 mit 35 €/MWh.

Damit dies gelingt, empfiehlt das DIW der Politik drei Maßnahmen:

  • Durch die Steuerung der Einspeisevergütung sollte der Zubau von PV-Anlagen auf 2,5 bis 3,5 GW pro Jahr begrenzt werden.
  • Die Steuervergünstigungen für stromintensive Industrien sollte mäßig reduziert werden
  • Das sogenannte „Grünstromprivileg“ des §37 EEG sollte in der derzeitigen Form abgeschafft werden.

Nach Aussage des DIW ist es unverzichtbar, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auch weiterhin über die EEG-Umlage gefördert wird. Sonst wären die Ausbauziele nicht zu erreichen.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Hans-Peter Scheerer

 

EEG Preiswälzungsmechanismen

EEG Preiswälzungsmechanismen

Bis zum 1.8.2009 erfolgte die Weiterverteilung des EEG-Strom physikalisch an die Letztverbraucher. Die Übertragnungsnetzbetreiber (kurz: ÜNB, davon gibt es vier in Deutschland) mussten aus den (prognostizierten) EE-Mengen ein mo­natlich konstantes Profil zur Durchleitung an die Letztversorger (Stromhändler die Kunden beliefern) bilden. Diese muss­ten den Strom vom ÜNB abnehmen (EEG-Quote). Der Preis für die EEG-Mengen war ein errechneter Durchschnitts­preis der sich aus allen EEG-Einspeisungen ergab.

Sehr ausführliche Erläuterungen gibt das Gutachten von BET aus dem Jahr 2004, das auch bereits die Nachteile des Mechanismus aufzeigt. http://erneuerbare-energien.de/files/bilder/allgemein/application/pdf/gutachten_mechanismus_eeg.pdf

Da die tatsächliche EE-Einspeisung von der Prognose abweicht, mussten die ÜNB stündlich Fehlmengen beschaffen oder Restmengen verkaufen. Beides wird als Residualmengen bezeichnet. Vor dem 1.8.2009 war es den ÜNB weitgehend selbst überlassen, wann, an welchen Märkten und zu welchem Preis dies geschah. Die Kosten dieser Profilbildung wurden über die Netz­nutzungsentgelte umgelegt.

Auf Beschluss der Bundesnetzagentur hatte der Handel der abweichenden Mengen seit dem 1. August 2009 ausschließlich über einen börslichen Spothandel zu erfol­gen.

Ab dem 1.1.2010 wird der neue Mechanismus nicht nur auf die abweichenden Men­gen angewandt. Seit dem werden nicht nur die die Residualmengen gehandelt, sondern sämtliche EEG-Strommengen gemäß Prognose werden an der Börse zum Verkauf angeboten. Die überwiegend windbedingten Schwankungen der EEG-Stromerzeugung schlagen sich somit direkt in der Angebotskurve nieder.

Eine etwas ausführlichere Erläuterung des neuen Wälzungsverfahrens gibt die Bun­desnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/149952/publicationFile/3933/HintergrundWaelzungsmechanismuspdf.pdf

So viel zum Mechanismus der Preiswälzung früher und aktuell.

Hans-Peter Scheerer