Genehmigungen von Erdwärmesonden in Hessen

Die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft.  Ein Erlass und die Verwaltungsvorschrift von 2014 zeigen die Richtung. Beispielsweise ist  die Nutzung der Erdwärme in der Schutzzone III/IIIA eines Trinkwasserschutzgebietes nicht mehr zulässig. In Rüsselsheim sind das große Teile des Stadtgebietes. Für den Landkreis Groß-Gerau zeigt die Karte , in welchen Gebieten die Nutzung unzulässig ist. Weitere Karten sind beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie erhältlich.

Erdwärme Standortbeurteilung LG GG

In den östlichen Stadtteilen von Rüsselsheim sind Erdwärmesonden nicht verboten, jedoch sind verschärfte Vorschriften einzuhalten. Lediglich nördlich der Bahn befinden sich sog. hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstige Gebiete. Hier sind Erdsonden noch ohne erheblichen Aufwand realisierbar. Doch selbst dort sind einige Vorschriften zu beachten.

Es gibt Anforderungen an das Material, an das Bohrunternehmen, an den Bohrvorgang, an die Verfüllung des Ringraums um die Sondenrohre, an Lecküberwachungseinrichtungen und natürlich an das Frostschutzmittel in den Rohren. Aber auch der Abstand zum Nachbargrundstück und zwischen den Sonden ist geregelt. Zusätzlich kann noch eine regelmäßige Prüfung durch Sachverständige für wassergefährdende Stoffe gefordert werden.

Ausgenommen von den verschärften Vorschriften sind  horizontale Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe,  die mindestens 1 m über dem Grundwasserstand liegen. Sie gelten auch nicht für Systeme mit Direktverdampfung. Anlagen bei denen Grundwasser entnommen wird fallen ebenfalls nicht darunter, sind aber dennoch stark reguliert.

Diese Vorschriften dürften dazu führen, dass die Verwendung von Erdwärmesonden insbesondere im privaten Bereich deutlich abnimmt und verstärkt auf Erdwärmekollektoren oder auf Luft als Wärmequelle für Wärmepumpen gesetzt wird. Doch das Land Hessen erlässt nicht nur Vorschriften, es hat auch mit einem Leitfaden aus dem Jahr 2011 einen guten Überblick über die Gesamtthematik verfasst, der allenfalls im Bereich der Genehmigungen nicht mehr ganz aktuell ist.

Ich habe diese Recherche angestellt, weil meine vorhandene Erdsondenanlage ermüdet und die Bohrung von weiteren Sonden als eine Alternative in Betracht gezogen wird. Für die neue Bohrung müsste natürlich die derzeitige Genehmigungslage beachtet werden.

Hans-Peter