Eckpunktepapier “Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen”

Das EEG 2014 hat das Ausschreibungsverfahren als Basis für die künftige Förderung von großen Erneuerbare Energien-Anlagen festgelegt. Zur Zeit ‘bastelt’ die Bundesregierung an einem noch auszudefinierenden Ausschreibungsdesign, mit dem der angestrebte Ausbaukorridor sichergestellt, die Kosten der EE-Förderung gesenkt und die Akteursvielfalt erhalten werden soll. Die PV-Pilotprojekte, von denen zwei bereits durchgeführt wurden, zeigen klar eine andere Entwicklung.

Das BMWi hat kürzlich die Eckpunkte des künftigen Ausschreibungsdesigns veröffentlicht, bis zum 01. Oktober können noch Stellungnahmen eingereicht werden. Im Frühjahr 2016 soll darauf basierend das “EEG 2016” verabschiedet werden.

Sowohl im Hinblick auf die Realisierung des Zielausbaus als auch bezüglich der Kostenreduktion gab es bereits im Vorfeld – und auch weiterhin – viele gegensätzliche Stimmen. Erfahrungen aus dem Ausland und auch aus den ersten PV-Pilotrunden lassen im Hinblick auf die Ausbaurate als auch auf die Kostenreduktion eines solchen Fördersystems starke Zweifel aufkommen. So lagen die durch den Ausschreibunsgwettbewerb ermittelten Fördersätze in der ersten PV-Pilotrunde knapp über dem aktuellen Fördersatz nach EEG.

Ein großes Manko des Ausschreibungsverfahrens jedoch ist die Ausgrenzung des bürgerlichen Engagements in der Energiewende. Bürgerenergiegenossenschaften bzw. bürgerliche Gesellschaften können sowohl die finanziellen Risiken, die im Vorfeld ohne Garantie auf Realisierung des Projekts eingegangen werden müssen, als auch die mit dem Verfahren verbundenen Verwaltungsaufwand nicht stemmen. So überrascht es kaum, dass in den ersten Pilotrunden keine einzige Bürgerenergiegenossenschaft einen Zuschlag erhielt. Es wird spannend zu sehen, ob das EEG 2016 eine Regelung enthalten wird, die dieser Entwicklung entgegenwirkt – oder ob die Energiewende in Bürgerhand mit der Fortschreibung des EEG einen erneuten Dämpfer erhalten wird.

 

 

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