KfW-Förderung für kommunale Neubauten

Die KfW hat die Förderung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur überarbeitet: Ab 1. Oktober 2015 heißt das bisherige Förderprogramm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient sanieren“ dann „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Neu ist die Ergänzung um eine Neubauförderung und die Gewährung eines Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen.

Vielleicht ist diese Förderung auch für anstehende Maßnahmen in Rüsselsheim (Hallenbad etc.) von Interesse ?

Die KfW fördert in dem neuen Programm damit nicht nur die Sanierung, sondern auch die Errichtung von Nichtwohngebäuden. Finanziert wird mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine Zuwendung zu bekommen, müssen im Bereich Sanierung die Standards KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal und beim Neubau die Standards KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 erreicht werden. Je besser die Energieeffizienz, desto besser die Förderung.

Neben der umfassenden Sanierung fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern oder die Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen, der Wärmeerzeugung, Beleuchtung oder der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Neu ist auch, dass die KfW bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht nur günstige Zinsen, sondern auch Tilgungszuschüsse von 5 Prozent gewährt. Gefördert werden auch Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der Maßnahmen erforderlich sind, z.B. Planungskosten oder Aufwendungen für Energiemanagementsysteme. Antragsberechtigt sind Kommunen und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.

Weitere Infos gibt es auf der Website der KfW.

Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 2

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode

Teil 2: Energiewende außerhalb des EEG

Fazit

Der Koalitionsvertrag setzt bei der Energiepolitik keine neuen Impulse. Vielmehr wird wie beim EEG versucht, die Belastung der Verbraucher – z. B. als Mieter – gering zu halten. Positive Aspekte sind die KfW-Programme und die geplante Entwicklung von Märkten für Energieeffizienz. Dennoch dürfte auch in den nächsten 4 Jahren die Energiewende im Gebäudebereich nicht spürbar vorankommen.

Für die Verteilnetzbetreiber gibt es Licht am Ende des Tunnels was die Verzinsung von Neuinvestitionen betrifft. Die Finanzierung der Netze soll weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben, Eigenstromnutzer und Einspeiser ihren Beitrag leisten. Weiterlesen

Die Heizung erneuern mit Förderprogrammen

Dank staatlicher Förderung müssen Hausbesitzer nicht erst lange sparen, um sofort auf erneuerbares Heizen umzusteigen.

Im Wesentlichen eignen sich zwei Förderinstrumente:

Das Marktanreizprogramm (MAP) des BMU fördert die Umstellung von Heizungen in Bestandsgebäuden auf Solarwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich können die Heizungsbetreiber ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragen. Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und die öffentliche Hand (z.B. Kommunen zum Heizungsaustausch in Schulen). Die KFW unterstützt nicht nur die Nutzung Erneuerbarer Energien, sondern allgemein die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ adressiert Neubauten; „Energieeffizient Sanieren“ den Wohnungsbestand.
Quelle: www.waermewechsel.de mit Hauskonfigurator!
Eine Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung ist zentral für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele. Der Trend zeigt leider eine gegensätzliche Entwicklung.

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