Die Scheuklappenpolitik der Bundesregierung

Im Oktober 2013 wurde eine Analyse des Öko-Instituts veröffentlicht, die anschaulich zeigt, was die EEG-Umlage 2014 tatsächlich in die Höhe getrieben hat. Der größte Preistreiber war der sinkende Börsenpreis, bzw. das EEG-Paradoxon (verursacht durch den Beschluss der AusglMechV Juli 2009). Der zweitgrößte Faktor waren die Förderkosten der Offshore-Anlagen. Während die beiden größten Kostentreiber durch den Referentenentwurf der Bundesregierung völlig oder nahezu unberührt bleiben, werden maßgeblich Änderungen vorgenommen, die auf die weitere Entwicklung der EEG-Umlage kaum Einfluss haben, den weiteren Zubau der dezentralen Energie-Anlagen der Bürger hingegen aber stark gefährden…..
http://www.photovoltaikbuero.de/pvBueroBlog/EntryId/222/Preistreiber-EEG-ParadoxonAuszahlung versus EEG-Umlage-Grafik Eva

warum steigen die Strompreise wirklich – Zusammenfassung der Vortragsinhalte der Energiewende-Veranstaltung vom 12.12.2012

Warum steigen die Strompreise wirklich – Veranstaltung Energiewende.pdf

In dem hier zu sehenden Dokument sind die wesentlichen Punkte des Vortrags “warum steigen die Strompreise wirklich?” nochmals zusammengefasst. Am Ende habe ich zudem einige Grafiken beigefügt.

 

Tina Ternus

EEG-Umlage 2013 – warum steigt der Strompreis?

Im nachfolgenden Video werden die verschiedenen Maßnahmen aufgezeigt, wodurch die EEG-Umlage in den Jahren 2009 – 2012 durch die schwarz-gelbe Bundesregierung gezielt aufgebläht wurde – sowie die Widersprüchlichkeit der vollmundigen Erklärungen zur Energiewende zu den tatsächlichen Taten.

 

Ergänzend hierzu werden die angewandten Kommunikationsmethoden (“agenda setting”) beschrieben, die dazu führen, dass bestimmte Schlagzeilen in den Medien stehen und andere nicht.

 

„Nicht die EEG-Umlage ist der Sündenbock, sondern die Bundesregierung, die rechtswidrig die Umlage aufbläht, um sie politisch zu diskreditieren und abzuschaffen. Denn der Erfolg des EEG geht den etablierten Stromversorger an die wirtschaftliche Substanz. Deshalb begrüßen wir die Einleitung des Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission. Das Beihilfeverfahren richtet sich nicht gegen die EEG-Umlage, sondern gegen die Ausnahme von der Umlage. Unsere Beschwerde entlastet im Erfolgsfall die Stromrechnung jeden Haushalts um rund 30 Euro im Jahr, den Mittelstand um wesentlich höhere Beträge.” betont Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V. in einer Pressemitteilung vom 05. Juni 2012

geposted von Tina Ternus

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