Neue Studie: Sektorkopplung durch die Energiewende

In der neuen Studie zu den “Anforderungen an den Ausbau erneuerbarer Energien zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Sektorkopplung” der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Autor: Voller Quaschning) wird deutlich: Momentan hinkt Deutschland seinem Bekenntnis zum internationalen Klimaschutzziel von Paris nicht nur hinterher – die Regierung konterkariert mit der Novellierung des EEG das Ziel sogar!

Die Essenz des Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015 besagt, dass der weltweite Temperaturanstieg bis 2100 auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden muss, um die Folgen des Klimawandels einzudämmen. Seither hat Deutschland seine nationalen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen  noch nicht entsprechend angepasst. Stattdessen wird zur Zeit eine Novellierung des EEG vorgenommen, die in krassem Gegenteil zu den Klimaschutzzielen steht.
Um das Ziel von Paris zu erreichen, dürfen Prof. Quaschning zufolge nach 2040 keine Treibhausgase durch fossile Brennstoffe mehr anfallen!
Die Studie empfiehlt folgende jährliche Nettozubau-Raten:
  • Onshore-Windkraft: 6,3 GW
  • Offshore-Windkraft: 3 GW
  • Photovoltaik: 15 GW
Zum Vergleich hier die (geförderten) Ausbauziele aus dem aktuell im Bundestag beratenen Eckpunktepapier zum EEG 2016:
  • Onshore-Windkraft: Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d.h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 MW brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr.
  • Offshore-Windkraft: Bei Wind auf See sieht das EEG 2016 ein Ausbauziel von 6,5 GW für das Jahr 2020 und von 15 GW für das Jahr 2030 vor. Das Ziel für 2020 wird voraussichtlich um bis zu 1,2 GW überschritten. Um auf einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu kommen, werden wir mit jährlichen 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilen.
  • Photovoltaik: Bei der Photovoltaik (PV) werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben.

Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-2016-wettbewerbliche-verguetung.html

Die Studie von Prof. Quaschning bewertet dies folgendermaßen: “Wird das mittlere Ausbautempo erneuerbarer Energien von den Jahren 2000 bis 2015 weiter fortgesetzt, dauert die deutsche Energiewende noch weit über 100 Jahre. Um den Pariser Klimaschutzverpflichtungen gerecht zu werden, muss das derzeitige Tempo der Energiewende und damit der Umstieg auf erneuerbare Energien um den Faktor vier bis fünf gesteigert werden. Die Reduktion des Photovoltaikzubaus der letzten Jahre und die aktuellen politischen Planungen, den Windenergieausbau zu verlangsamen, laufen damit den Klimaschutzbekenntnissen diametral entgegen. Vielmehr ist ein baldiger Ausstieg aus der Kohleverstromung anzustreben.”
Die Studie schlüsselt auf, wie die Bemühungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Energieversorgung, Verkehr, Industrie, Haushalte und GHD im Einzelnen aussehen müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Für den Sektor der Wärmeerzeugung in privaten Haushalten z.B.wäre laut Quaschning ein “Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen sowie KWK-Anlagen ab dem Jahr 2020 erforderlich”, stattdessen müsse auf Wärmepumpen gesetzt werden. Für  den Sektor Verkehr empfiehlt er, “ab dem Jahr 2025, spätestens aber ab dem Jahr 2030, nur noch Neufahrzeuge im Straßenverkehr mit rein elektrischen Antrie-
ben zuzulassen.” Für den Sektor der Elektrizitätsversorgung gilt, dass dieser nur dann vollständig durch erneuerbare Energien abgedeckt werden kann, wenn zusätzlich ambitionierte Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden. Selbst dann ist aber von einer erheblichen Steigerung des Stromverbrauchs in Deutschland auszugehen.
Mit den Ausbauzielen des EEG 2014 bis zum Jahr 2040 ist der Studie zufolge “lediglich eine regenerative Stromerzeugung von rund 460 TWh zu erwarten. Diese würde nicht
einmal ausreichen, den heutigen Strombedarf klimaneutral zu decken, vom gesteigerten Strombedarf durch die Sektorkopplung ganz zu schweigen. … Folglich bedarf es einer dringenden und umfassenden Anhebung der Ausbaukorridore für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und nicht einer Kürzung. Wie die geplanten zusätzlichen Reduktionen der Ausbauziele für die Windkraft mit den Klimaschutzbe-kenntnissen zu vereinbaren sind, lässt sich auch bei bestem Willen nicht erkennen.
Details können hier in der Studie “SEKTORKOPPLUNG  DURCH DIE ENERGIEWENDE” eingesehen werden.

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