Bundesregierung verabschiedete am 16.10.2013 die neue EnEV
Inkrafttreten voraussichtlich Mitte 2014
Das Kabinett hat die Änderungen des Bundesrats angenommen. Die Highlights:
- Für Bestandsgebäude bleibt es bei den Anforderungen aus 2009.
- Bei Neubauten müssen ab 2016 der Primärenergiebedarf um 25 % sowie die Wärmeverluste der Gebäudehülle um 20 % geringer sein.
- Der Primärenergiefaktor für Strom aus dem öffentlichen Netz wird ab 2016 von 2,6 auf 1,8 gesenkt, was die Wärmepumpenhersteller freuen wird.
- Im Energieausweis (EA) sind Effizienzklassen, in Immobilienanzeigen der Energiekennwert anzugeben und der EA ist Kauf-/Mietinteressenten vorzulegen. Für jeden EA muss der Aussteller eine Registriernummer beantragen. Es werden Stichproben eingeführt.
Die Änderungsverordnung ist hier einsehbar: enev-nicht-amtliche-fassung-16-10-13
Erste Stimmen zur Änderung im TGA-Fachplaner Newsletter