EEG-Novelle – so wird sie aussehen

Energiewende Rüsselsheim e.V. wird sich dem Thema EEG-Novelle in seiner nächsten offenen Vorstandssitzung am 07. August 2014 widmen.

Der Bundestag hat am 27. Juni die Reform des EEG verabschiedet. Viele der Wünsche, die von den Bundesländern, Bürgerinitiativen und Vertretern der Erneuerbare Energien-Branche geäußert wurden, sind nicht erhört worden. Sollte der Gesetzentwurf wie erwartet vom Bundesrat beschlossen und von der EU-Kommission notifiziert werden, tritt es am 01. August 2014 in Kraft.

Künftig wird es für alle erneuerbaren Energieformen Deckelungen im EEG-vergüteten Ausbau geben:

• Solarenergie: jährlicher Zubau von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (brutto),
• Windenergie an Land: jährlicher Zubau von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (netto),
• Windenergie auf See: Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030,
• Biomasse: jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt (brutto).

Die durchschnittliche Vergütung aller Bestandsanlagen von derzeit ca. 17 Cent /kWh wird für neue Anlagen ab 2015 auf ca. 12 Cent/kWh sinken. Feste Einspeisevergütungen gibt es ab 2015 nur noch bis zu einer Anlagengröße bis 500 kW installierter Leistung, diese Grenze sinkt 2016 auf 100 kW. Größere Anlagen, die in die Direktvermarktung gehen müssen, werden mit einer gleitenden Marktprämie vorerst noch unterstützt.

Das Grünstromprivileg und der Direktverbrauch wurden aus dem Gesetz gestrichen, dies wird es für Bürgerenergiegenossenschaften noch schwerer machen, ein tragfähiges Geschäftsmodell für Ihre Mitglieder ohne die EEG-Vergütung zu entwickeln.

(Dazu hier ein Interview mit dem Vorsitzenden des Bündnis für Bürgerenergie e.V.).

Mittelfristig plant die Bundesregierung, die Förderhöhe der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen festzulegen, um die “günstigste Form der Energieerzeugung bei den jeweiligen Technologien” zu ermitteln. Dieses Modell wird ab 2015 in Pilotprojekten mit PV-Freiflächenanlagen getestet. Zu seiner Einführung wird eine weitere Reform des EEG nötig sein.

Dass Ausschreibungen zur dauerhaften Senkung der Strompreise führen werden, darf aufrgund negativer Beispiele aus dem Ausland (z.B. Frankreich) bezweifelt werden. Das Institut für Zukunfts Energie Systeme (IZES) kommt in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass “die theoretisch höhere Kosteneffizienz des Instruments durch deutlich höhere Transaktions- und Finanzierungskosten konterkariert werden und sogar in ihr Gegenteil umschlagen kann; die Folge wären in der Summe höhere Kosten für die Erreichung der Ausbauziele.” Gleichzeitig reduzierten Ausschreibungen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands die Akteursvielfalt in der Grünstromerzeugung und führten zu einer Bremsung des Ausbaus der regenerativen Energien.

(Die Studie kann hier eingesehen werden.)

Heftig diskutiert waren auch die weiterhin bestehenden Ausnahmeregelungen für die energieintensive Industrie sowie die Neuerungen im Hinblick auf die Eigenstromerzeugung. Auf die Erzeugung von Eigenstrom mittels erneuerbarer Energie-Anlagen und KWK-Anlagen wird zukünftig die EEG-Umlage erhoben, wenn auch in verminderter Höhe (gilt nur für Neuanlagen). Ausgenommen sind kleinere Anlagen bis zehn Kilowatt, die jährlich höchstens zehn Megawattstunden selbst verbrauchen; also die meisten PV-Anlagen auf Dächern von Privatfamilienhäusern.

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine FAQ-Seite zur EEG-Novelle eingerichtet.

2 Gedanken zu „EEG-Novelle – so wird sie aussehen

  1. Die neuen Regelungen des EEG waren Thema bei der letzten offenen Vorstandssitzung von Energiewende e.V.
    Allgemeines Resümee: Vom Ursprungsgesetz zur Förderung Erneuerbaren Energien ist außer dem Einspeisevorrang und einzelnen, sehr heruntergeschraubten Fördersätzen nicht viel übrig geblieben. Die Komplexität des Gesetzes, das für einen Nicht-Juristen nur noch schwer zu durchschauen ist, hat hingegen mit der Novelle 2014 noch einmal deutlich zugenommen.
    Einen Überblick über die Änderungen im EEG gibt es hier.

  2. Am 11. Juli hat das neue EEG den Bundesrat – wie erwartet – ohne weitere Änderungen passiert. Weiterhin billigte der Bundesrat die Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen, so dass Herr Seehofer nun wie gewünscht seine “zehn Mal höher”-Regelung durchsetzen kann.
    Auch die EU-Kommission hat der Novelle nun ihren Segen gegeben, inklusive der vormals bemängelten Industrieprivilegien.
    Mit der Novelle wird das EEG auf seine Abschaffung vorbereitet, denn die angekündigte weitere Reform nach der Ausschreibungs-Testphase wird am Ende genau das bedeuten: das Ende eines erfolgreichen Instruments, die Energiewende in Deutschland zügig voranzubringen.
    Hierzu ein empfehlenswerter Kommentator im Deutschlandfunk:
    http://www.deutschlandfunk.de/eeg-totengraeber-des-erfolgreichsten-klimaschutzinstruments.720.de.print?dram:article_id=290402
    Im ZDF erschien in der Sendung Frontal 21 vom 03. Juni ein interessanter Beitrag zum Thema “Industrierabatte” (ab Minute 24m “Strompreislüge”), der das oft genutzte Totschlagargument der “internationalen Wettbewerbsfähigkeit” genau unter die Lupe nimmt:
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2168356/Frontal21-Sendung-vom-3-Juni-2014#/beitrag/video/2168356/Frontal21-Sendung-vom-3.-Juni-2014

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