EEG 2.0 – Gabriels Reformpläne

Morgen wird das Bundeskabinett über das Eckpunktepapier von Wirtschaftsminister Gabriel beraten, das eine rasche Reform des EEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause anstrebt – damit könnte das “EEG 2.0” bereits zum 01. August 2014 in Kraft treten.

Das Papier kursiert bereits im Internet. Inhaltlich orientiert sich der Entwurf eng an den Vorschlägen im Koalitionsvertrag. Der Ausbaukorridor (2025: 40-45%, 2035: 55-60% EE an der Stromversorgung) soll kostenkünstiger als bisher erreicht werden. Dazu wird die Förderung der erneuerbaren Energien zum Teil deutlich gekürzt, im Durchschnitt von heute 17ct / kWh auf 12ct / kWh. Das Grünstromprivileg und die Managementprämie entfallen komplett. Für Wind Onshore wird ein “atmender Deckel” eingeführt, wie er bereits von PV bekannt ist (die Grenze liegt für beide Technologien bei einem Zubau von 2.500 Megawatt jährlich). Die stärksten Einschränkungen trifft die Biomasse, während die Offshore-Windkraft weiterhin priviligiert behandelt wird. Damit ist das Papier hinsichtlich der angestrebten (schnellen) Konzentration auf kostengünstige Technologien inkonsequent.

Die Binnenwindkraft- und Solarbranche steht mit diesen Vergütungen vor deutlich höheren Herausforderungen im Hinblick auf Finanzierung und Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig wird Betreibern von EE-Anlagen künftig die Befreiung von der EEG-Umlage gestrichen (“kleine Anlagen” ausgenommen – bisher ohne Leistungsangabe).

Eine Anpassung an marktwirtschaftliche Bedingungen erfolgt dann spätestens mit dem Zwang zu Direktvermarktung, der schrittweise zwischen 2015 und 2017 eingeführt wird und ab 2017 in einem Ausschreibungsverfahren gipfelt.

Die Konformität des neuen EEG-Novelle mit dem Europarecht wird thematisiert, allerdings wird nicht geschildert, wie diese erreicht werden kann.

Eine Einigung im Hinblick auf die “besondere Ausgleichsregelung” für die stromintensive Industrie wird “zeitnah” ins Auge gefasst und bleibt vorerst unkonkret. Die Schaffung eines Kapazitätsmarktes wird “mittelfristig” angestrebt.

Während der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen gewährt wird, bleibt der Einspeisvorrang der erneuerbaren Energien in diesem Entwurf unerwähnt. Man kann nur hoffen, dass es sich hier um eine Unachtsamkeit handelt und die entsprechende “Vorgabe” des Koalititonsvertrag gilt.

Im Eckpunktepapier fehlen Aussagen zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung und der Einbezug von Speichertechnologien komplett. Auch das Thema Bürgerbeteiligung wird ausgeblendet.

Die Grünen haben letzte Woche ihren eigenen Vorschlag für die Reform des EEG veröffentlicht. Dieser kann hier eingesehen werden.

 

 

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