Das EEG-Umlagenmärchen oder die wundersame Vermehrung der EEG-Umlage

Glauben auch Sie an den EEG-Umlagen-Tsunami? Daran, dass aufgrund des Booms von Solarstromanlagen die Strompreise in die Höhe schießen? Dass die Energiewende unbezahlbar wird, wenn der Zubau von Solar- und Windanlagen weiterhin so zunimmt? Dann sind auch Sie hereingefallen. Hereingefallen auf diese großartige Inszenierung des EEG-Umlagenmärchens.

Wenn selbst vereinzelt Akteure der Solarbranche schuldbewusst und reumütig den Kopf einziehen und trotzig sagen, die Energiewende koste eben nun mal so viel Geld, das müsse sein zum Wohle späterer Generationen oder manche gar schon selbstzweifelnd beginnen, Marktverzerrungsargumente des BDEW oder der FDP zu übernehmen, ist es höchste Zeit, die eigentlichen Hintergründe der EEG-Umlagenentwicklung und die Ursachen des EEG-Paradoxons im Detail zu beleuchten.

Die Grundidee des EEGs, das 2000 in Kraft trat, ist der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien, sowie dass jeder Bürger Investitionssicherheit für seine Anlageninvestition in eigene Kleinkraftwerke erhält, in Form von festen Einspeisevergütungen. Die Summe aller ausbezahlten Vergütungsauszahlungen an die Betreiber sind die eigentlichen EEG-Kosten. Bis 2009 verkaufte jeder Stromlieferant – vom großen Versorger bis zum kleinen kommunalen Stadtwerk – eine definierte EEG-Strommenge in seinem jeweiligen Strom-Portfolio zu regulärem Preis mit, die er zuvor zum Preis der Durchschnittsvergütung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bezahlt hat. Die verbleibenden Mehrkosten der ausbezahlten Vergütungen wurden als EEG-Umlage umgelegt auf alle Stromverbraucher, bei denen nur wenige energieintensive Betriebe ausgenommen waren. Die Entwicklung der EEG-Umlage entsprach in ihrem Verlauf bis 2009 der Entwicklung der tatsächlichen EEG-Kosten und stieg moderat gemäß des Zubaus.

Ab 01.01.2010 trat die neue Berechnungsmethode der EEG-Umlage in Form der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung in Kraft mit der gleichzeitigen Vermarktung des EEG-Stroms am Spotmarkt der Strombörse EEX durch die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Drei der vier ÜNB sind übrigens Tochterfirmen der großen vier Energiekonzerne. Die EEG-Umlage berechnet sich seitdem stark vereinfacht gesagt aus der Differenz zwischen Vergütungspreis und Börsenpreis. Dieses neue Modell wird in seiner Wirkung schon fast zu einer Art Betrugsmodell am Verbraucher zugunsten von Industrie und Energiewirtschaft, bei dem – wie praktisch – noch gleich der passende Sündenbock gefunden wurde: Die EEG-Anlagen, vor allem die Solarstromanlagen.

Die Entwicklung der EEG-Umlage hat seit der geänderten Rechenmethode einen regelrecht exponentiellen Verlauf und wird ununterbrochen als Argument dafür verwendet, die Energiewende als unbezahlbar darzustellen und gleichzeitig immer mehr Maßnahmen durchzusetzen, die die EEG-bedingte Bürgerenergiewende beenden soll.

Das Anwenden von Logik zeigt bereits, dass der medial pausenlos verbreitete 1:1 Zusammenhang zwischen dem Zubau von Solarstromanlagen und dem exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage rein aufgrund der ausbezahlten Vergütungssummen nicht sein kann. Wie soll es mathematisch möglich sein, dass neue Solarstromanlagen, deren Vergütungstarife in den letzten drei Jahren um mehr als sechzig Prozent gesenkt wurden, die gleichzeitig immer mehr selbst verbrauchen, statt einspeisen und deren Anlagenzubau um etwa fünfzig Prozent eingebrochen ist, zu einem weiter exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage führen? Es gibt eine einfache Antwort: Gar nicht! Die Wahrheit ist: Selbst, wenn so gut wie keine neuen EEG-Anlagen mehr errichtet würden, würde die EEG-Umlage weiterhin steil ansteigen. Dies ist möglich durch eine Aneinanderreihung von Gegenüberstellungen in der EEG-Umlagenberechnung, die die Situation jeweils elegant zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien verzerrt.

Verzerrung Nr. 1:  Im EEG-Konto (eeg-kwk.net) werden für die Ausgabenseite zunächst in Position 1 des Ausgabenblocks die seit 2000 angefallenen Vergütungsauszahlungen aufgeführt. Die Vergütungsauszahlungen an die Betreiber stellen eine Gesamtkostenbetrachtung dar. Der Betreiber kann mittels der Vergütungsauszahlungen nur dann einen finanziellen Verlust vermeiden, wenn diese nicht nur die Investitionskosten für die Anlage abdecken, sondern gleichzeitig auch Versicherungskosten, Wartungskosten, Schadensfälle, Finanzierungskosten usw.  Kurzum, die Ermittlung der Vergütungshöhe geschieht in einer Gesamtkostenbetrachtung plus interner Verzinsung als Risikoausgleich.

Gesamtkosten versus variable Kosten m. TextAuf der Einnahmenseite haben wir hingegen ausschließlich nur eine Berücksichtigung von variablen Kosten, da die Einnahmenseite durch die Vermarktung des EEG-Stroms an der Börse bestimmt ist und sich die Preise an der Börse nur an den Grenzkosten (variablen Kosten) der Erzeugungsanlagen orientieren, die im Wesentlichen die Brennstoffkosten sind -> s. Grafik mit Erklärungen zu den unterschiedlichen Kostenanteilen.

Zu dem Posten der EEG-Vergütungsauszahlungen auf der Ausgabenseite des EEG-Kontos kamen ab 01.01.2010 außerdem eine ganze Reihe weiterer neu dazugekommenen Kosten (IT-Kosten, Verwaltungskosten, Zinsen, Prognosekosten usw.) hinzu, was den Ausgabenblock nochmals erhöhte (ab Position 3 im Ausgabenblock der Tabelle des EEG-Kontos).

Im Klartext:  Einer Ausgabenseite, die auf einer Gesamtkostenrechnung beruht und  zusätzlich nochmals erweitert wurde durch weitere Kostenblöcke, werden mittels der neuen Berechnungsmethode Einnahmen gegenübergestellt, die ausschließlich nur auf variablen Kosten (Börsenpreis) beruhen. Aha. Wen wundert es bei dieser Ausgangslage, dass das EEG-Konto so schnell ins Minus rutscht?

Um dieses Ungleichgewicht zu verdeutlichen: Wie wahrscheinlich wäre es, dass ein Unternehmer, der in eine neue Maschine investiert, seine Preiskalkulation für seine zukünftigen Einnahmen und Refinanzierung nach dieser Logik ausschließlich anhand seiner variablen Kosten, z.B. der Stromkosten der Maschine vornimmt und die Investitions- und Finanzierungskosten seiner Maschine völlig unberücksichtigt lässt?

Verzerrung Nr. 2:  Die Preisgebote an der Strombörse richten sich nach den Grenzkosten (variable Kosten) der Erzeugungsanlagen, was letztendlich die Brennstoffkosten und CO2-Kosten der verschiedenen Energieträger sind. Welche Brennstoffkosten und CO2-Kosten haben Erneuerbare Energien? Keine! Allenfalls Wartungskosten. Die grenzkostenbasierte Strombörse ist somit per se kein Modell, das zu brennstoff- und CO2-freien Erneuerbaren Energien passt! Durch das Vermarkten des EEG-Stroms an der Strombörse wurden die Erneuerbaren Energien ab 01.01.2010 schlagartig massiv entwertet, sie müssen seitdem per Verordnung quasi verramscht werden. Dies ist etwa gleichbedeutend, als würde ein Unternehmen, das ein Produkt bislang zu regulärem Preis in einem Geschäft verkauft hat, über Nacht per Dekret dazu gezwungen werden, sein Produkt ab sofort nur noch auf dem Flohmarkt zu Centbeträgen anzubieten!

Verzerrung Nr. 3:   Merit-Order-Effekt-an der Stromboerse-sfvDie sehr niedrigpreisigen Erneuerbaren Energien verschieben die Angebotskurve  automatisch permanent nach rechts, umso stärker, je mehr die Sonne scheint oder der Wind weht -> der Schnittpunkt mit der Nachfragekurve, was dem Börsenpreis entspricht, sinkt dadurch entsprechend synchron (Merit Order-Effekt). Die CO2 Zertifikatspreise des  erzeugten Stroms sind zusätzlich noch aufgrund Lobbyarbeit und maßgeblicher Unterstützung durch Wirtschaftsminister Rösler, der stets die so hohe EEG-Umlage beklagt, nicht erhöht worden, sondern weiter gesunken. Das führt zu einer weiteren Absenkung des Börsenpreises und damit zu einer Erhöhung der EEG-Umlage (da die EEG-Umlage ja seit 2010 grob gesagt dem Vergütungspreis minus dem Börsenpreis entspricht). Jetzt kommt das entscheidende Verzerrungsmoment:  An der Strombörse wird nicht der gesamte Strom des Strommarktes gehandelt, sondern nur ein kleiner Teil, ca. 20-25% derzeit. Die Entwicklungen an der Strombörse sind kein Abbild des gesamten Strommarktes. Der EEG-Strom muss zu 100% an der Strombörse vermarktet werden, abgesehen von dem Teil, der direktvermarktet wird, der konventionell erzeugte Strom wird hingegen hauptsächlich am Terminmarkt gehandelt oder in individuellen Verträgen vereinbart.

Dadurch, dass die brennstoffkostenfreien preissenkenden Erneuerbaren Energien aufgrund der Vorgaben der neuen Verordnung überproportional am Spotmarkt der EEX vertreten sind, ist die permanente Absenkung des Börsenpreises durch den Merit-Order-Effekt und damit synchron verlaufende Erhöhung der EEG-Umlage nochmals umso ausgeprägter!

Ein immer größerer Anteil der Erneuerbaren Energien wird seit EEG 2012 direktvermarktet, diese Kosten muss man im Ausgabenblock natürlich zusätzlich mit berücksichtigen (Pos. 1a im Ausgabenblock des EEG-Kontos). Dadurch, dass sich die Marktprämie aber ebenfalls anhand der EEG-Vergütungen und eines monatlichen Durchschnittspreise an der Börse berechnet, ist bei genauer Betrachtung auch dieser Kostenpart der Ausgabenseite nicht frei von den bereits beschriebenen Verzerrungsmechanismen. 

Was an der Strombörse passiert, hat somit so gut wie nichts mehr mit der aktuellen Marktentwicklung zu tun. Eine Umlage, die jährlich die tatsächliche Zubausituation widerspiegeln würde, bliebe normalerweise konstant, wenn es keinen weiteren Zubau mehr gäbe. Das ist hier nicht der Fall. Was an der Strombörse und somit der weiteren Entwicklung der EEG-Umlage passiert, hat eben nicht nur mit den Neuanlagen zu tun. Hier wirkt sich jede EEG-Anlage aus. Die Altanlage von 2008 oder 2005 ebenso, wie selbst die Altanlagen von 1990. Grundsätzlich, sobald die Sonne scheint oder der Wind weht. Entsprechend stark sinkt der Börsenpreis und steigt die EEG-Umlage. Was in keinem direkten Zusammenhang mehr mit dem tatsächlichen Zubau und der dadurch bedingten Erhöhung der eigentlichen EEG-Kosten steht.

Und so kommt es, dass sich die eigentlichen EEG-Kosten in Form der ausbezahlten EEG-Vergütungen an alle Anlagenbetreiber seit schwarz gelb durch den stattgefundenen Anlagenzubau real nur etwa um Faktor 1,6 erhöht haben und mittlerweile stagnieren (s. eeg-kwk.net), die EEG-Umlage sich aber stattdessen mehr als vervierfacht hat und weiter explodiert!

Clevere Tricks, die hier angewendet werden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass dieses Meisterstück der Intransparenz und Verbrauchertäuschung aus dem Parlament heraus entstanden ist durch Abgeordnete, von denen einige weder genau wissen, wie das EEG, noch wie der Strommarkt genau funktioniert. Wer den protokollarischen Erfahrungsbericht zum Entstehungsprozess von Gesetzen und Verordnungen eines MdBs liest samt detaillierter Beschreibung einer zunehmenden Selbstentmachtung des Parlaments bei gleichzeitiger Direktverbindung zwischen Ministerien und Wirtschaft, kann Überlegungen anstellen, wie der Verordnungsentwurf entstanden sein könnte, wer hier zuvor beratend tätig gewesen sein könnte oder mitunter Klauseln vorformuliert hat. Übrigens war der Autor sowohl zum Zeitpunkt seines Berichtes, als auch zum Zeitpunkt des Beschlusses der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung Fraktionsmitglied einer damaligen Regierungskoalition (große Koalition).

Wer profitiert am stärksten von der neuen Berechnungsmethode der EEG-Umlage? All diejenigen, die zu Börsenpreisen einkaufen können. Das ist zum einen die Industrie, die zusätzlich aufgrund erweiterter Ausnahmeregelungen großflächig von der Zahlung der vollen EEG-Umlage ausgenommen ist. Aber auch die konventionelle Energiewirtschaft. Wenn z.B. ein großer Energiekonzern Strom für einen Gewerbebetrieb über den Terminmarkt anbietet zu einem lohnenden Preis, der ein Jahr zuvor oder noch länger ausgehandelt wurde und zum Zeitpunkt der Lieferung gerade viel Sonnenstrom im Netz ist, kann es für den Energiekonzern durchaus noch lukrativer sein, in dem Moment Strom vom Spotmarkt zu beziehen als vom eigenen Kraftwerk. Selbst bei ohnehin gewinnträchtigen, steuerlich abgeschriebenen Altkraftwerken.

Ein schöner Batzen Zusatzgewinn für die konventionelle Energiewirtschaft. Zu Lasten des privaten Stromverbrauchers oder mittelständischen Gewerbes, die die volle EEG-Umlage zahlen und zugleich durch geschickte PR-Kampagnen gegen den Sündenbock EEG-Anlagen aufgehetzt werden, um das EEG und die damit verbundene Bürgerenergiewende zu beenden und die Investitionssicherheit für über 6000 MW neue Kohlekraftwerke zu erhalten.

Wer Milliarden in neue Kohlekraftwerke investiert hat oder nach wie vor hohe Gewinne mittels steuerlich abgeschriebener Alt-AKWs generieren kann, hat rein ökonomisch, bzw. den Renditewünschen seiner Aktionäre verpflichtet, derzeit kein wirkliches, glaubhaftes Interesse an einer Energiewende. 6000 MW Kohlekraftwerke sind gesetzte Fakten und Weichenstellungen für die nächsten 30-50 Jahre.

Mittels vollmundiger Energiewendebekundungen und greenwashing lässt sich zugleich eine vorübergehend Fukushima-aufgewühlte Bevölkerung besänftigen, um bei gewogener politischer Konstellation einige Zeit später zum gewohnten Kurs zurückkehren zu können.

Wer über genügend Kapital verfügt, hat den großen Vorteil, professionelle Agenturen im großen Umfang beauftragen zu können. Public affairs heißt diese Berufsfeld im Fachjargon, Agenturen dieser Art gibt es in deutschen Großstädten unüberschaubar viele, vor allem in Berlin und Hamburg. Mittels solcher z.B. hier beschriebenen Arbeitsweisen erhält der Auftraggeber schnell Meinungshoheit in der Debatte und kann den Entscheidungsprozess in die von ihm gewünschte Richtung lenken. So  kann der Rubel rollen.

Doch Fukushima zeigte, dass auch starkes Kapital und professionelle Kampagnen ein Gegengewicht bekommen können, denn Bürgerwille und Bürgerzorn bewirkten, dass die Laufzeitverlängerung von Alt-AKWs (vorerst) zurückgenommen wurde. Der Wunsch nach einer dezentralen Energiewende und mehr Unabhängigkeit von einem Strom-Oligopol lässt sich nicht aufhalten.

Das EEG spielt eine immer kleinere Rolle in der Kaufentscheidung, stattdessen wird der Eigenverbrauch maximiert. Ob von mittelständischen Produktionen, EFH-Neubauten mit Wärmepumpen oder Mietern mit Balkonkraftwerken. Die dezentrale Energiewende hat sehr viele Akteure und einen starken Mitmachcharakter. 1,3 Millionen Solarstromanlagenbetreiber, 23.000 Windkraftanlagen, mehr als 7200 Biogasanlagen und über 650 gegründete Energiegenossenschaften sind es bereits und eine sehr große Vielzahl an Menschen, die beruflich mit diesen Branchen verknüpft sind, ob direkt oder indirekt.

Kurzum: Die eine Seite hat zweifelsohne mehr Geld, die anderen sind aber einfach mehr ;-)

Es liegt an Ihnen, lieber Leser, ob auch Sie dem EEG-Umlagenmärchen aufsitzen oder nicht und was Sie mit diesen Informationen hier anfangen.

Gutes Gelingen! Vorfahrt für eine Energiewende in Bürgerhand!

Ein Gedanke zu „Das EEG-Umlagenmärchen oder die wundersame Vermehrung der EEG-Umlage

  1. Der BUND hat einige interessante Grafiken zum Thema Strompreis veröffentlicht. Die Erklärungen des BUND für den Preiseinstieg konzentrieren sich zwar recht einseitig auf die Industrieprivilegien und lassen die Probleme der Börsenvermarktung außer Acht, dennoch ist es anschaulich zu sehen, wie stark die Industrie inzwischen durch die Verbraucher “subventioniert” wird.

    http://www.bund.net/themen_und_projekte/klima_und_energie/energiewende/kosten_und_nutzen/

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