Über Hans-Peter

Nichts kommt von selbst und nur wenig hat Bestand.

Wind schaltet Braunkohle ab

Ein Sturm im Netzgebiet des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz hat am 5. und 6. Dezember 2013 neue Rekordwerte bei der Windstromeinspeisung in dieses Netz aufgestellt. Am Abend des 5. Dezembers wurde mit 10 763 MW ein neuer die Spitzenwert erreicht. Am darauffolgenden Mittag wurde der Rekord noch überboten: 10 896 MW wurden verzeichnet. Zum Ausgleich mussten bis zu 6700 MW konventionelle Kraftwerke heruntergefahren werden. Das hat vor allem die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall getroffen.

Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 2

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode

Teil 2: Energiewende außerhalb des EEG

Fazit

Der Koalitionsvertrag setzt bei der Energiepolitik keine neuen Impulse. Vielmehr wird wie beim EEG versucht, die Belastung der Verbraucher – z. B. als Mieter – gering zu halten. Positive Aspekte sind die KfW-Programme und die geplante Entwicklung von Märkten für Energieeffizienz. Dennoch dürfte auch in den nächsten 4 Jahren die Energiewende im Gebäudebereich nicht spürbar vorankommen.

Für die Verteilnetzbetreiber gibt es Licht am Ende des Tunnels was die Verzinsung von Neuinvestitionen betrifft. Die Finanzierung der Netze soll weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben, Eigenstromnutzer und Einspeiser ihren Beitrag leisten. Weiterlesen

Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 1

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode

Teil 1: Die Erneuerbaren Energien (Strom)

Fazit

Der Koa-Vertrag ist hinsichtlich der Erneuerbaren Energien (EE) geprägt von drei Tendenzen: Kosten im Griff halten, Energiewende nicht (offensichtlich) abwürgen und die industrielle Basis in Deutschland nicht gefährden. Der Spagat gelingt nicht wirklich.

Nicht der Korridor für die Erneuerbaren Energien ist das Problem, sondern die Frage wie er überhaupt erreicht werden kann. Eine Steuerung der Zubaumenge bietet durchaus auch Vorteile, z. B. beim Netzausbau. Der Zubau wird aber vermutlich nicht so stattfinden wie der Korridor es zulassen würde. Dafür sind die Tritte auf die Kostenbremse zu fest.

Der Vertrag ist in sich nicht konsequent. EE verstärkt unter dem Kostenaspekt zu bewerten und die teure Nutzung von Offshore-Wind fortzusetzen und dabei die günstigere Nutzung von Onshore-Wind stark zu begrenzen ist ein Widerspruch.

Letztlich ist die Koalition den PR-Agenturen der Energiewendegegner auf den Leim gegangen. Die wahren Kostentreiber sind diejenigen, die mit der Verbrennung der Kohle das Klima erhitzen und und tausenden Generationen Atommüll auflasten.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Für den Umfang des Ausbaus der EE werden Grenzwerte vorgegeben[1].  Es ist anzunehmen, dass diese Passage für Strom gilt, obwohl es nicht explizit erklärt wurde. Positiv ist die damit verbundene Möglichkeit Netzausbau und Ausbau der EE zu synchronisieren.

Faktisch würde damit das Wachstum der erneuerbaren Energien beschränkt. Vom Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 bis 2012 stieg der Anteil an der Stromerzeugung von 6,6 auf 22,6 Prozent (16% in 12 Jahren). Der Korridor sieht eine Steigerung um 18 bis 22% in den folgenden 13 Jahren bis 2025 vor.

Der Korridor an sich scheint also nicht das Problem zu sein. Es bleibt allerdings fraglich, ob mit den angestrebten Maßnahmen auch nur die Untergrenze des Korridors erreicht wird.

Insbesondere die bestehenden Begrenzungen für PV[2] – die fortgesetzt werden sollen – würden bei einem jährlichen Zubau von 3.000 MW/a nach 6 Jahren zu einem Förderende für PV führen.

Für Windkraft ergeben sich ebenfalls erhebliche Einschränkungen. Die Wiedereinführung des Mindestertrags verbunden mit einer Anhebung des Grenzwertes führt zu einer deutlichen Reduzierung der Windenergienutzung im Binnenland. Ob südlich der Mittelgebirge noch Windkraftnutzung betrieben werden kann, darf bezweifelt werden.[3]

Die Förderung der Biomassenutzung soll zukünftig auf Anlagen begrenzt werden, die überwiegend mit Abfall- und Reststoffen genutzt werden. Der für die Umwelt schädlichen Umnutzung von Weideflächen in Maisanbaugebiete dürfte damit ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch ist damit auch von der Biomasse kein Wachstum bei der Erzeugung von EE-Strom zu erwarten.

Es bleibt als mögliches Feld für zusätzliche Produktion von EE-Strom die Nutzung von Offshore Wind.[4] Hier ist die derzeitige Ausbaudynamik geringer als das nach dem Koa-Vertrag Mögliche.

Fördermodell

Die EE sollen künftig stärker unter dem Aspekt der Kosteneffizienz bewertet werden.[5]

Eine grundlegende Reform des EEG bis zur Sommerpause 2014 wird angekündigt. Am Einspeisungsvorrang für die Erneuerbaren Energien wollen Union und SPD ebenso wenig rütteln wie am Bestandsschutz für Altanlagen.

Die Betreiber von Neuanlagen sollen aber künftig mit Blick auf die Netzstabilität stärker in die Pflicht genommen werden. Zum einen müssen sie es hinnehmen, dass unpassende Erzeugungsspitzen ohne Entschädigung gekappt werden[6]. Zum anderen müssen aus diesem Grund alle neuen Anlagen künftig sowohl vom Netzbetreiber als auch vom Direktvermarkter angesteuert werden können.

Die Direktvermarktung soll bis spätestens 2017 die herkömmliche Form der EEG-Förderung ganz ersetzen. In einem ersten Schritt soll sie für alle Neuanlagen mit einer Leistung ab 5 Megawatt (MW) zur Pflicht gemacht werden. Damit verbunden ist die Einführung einer “gleitenden Marktprämie”. [7]

Ab 2018 soll die Höhe der Marktprämie über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um dies zu klären, wird spätestens 2016 ein Pilotprojekt durchgeführt, das für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Leistung von insgesamt 400 MW ausschreibt. „Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.“ (Koa-Vertrag S. 54)

Verteilung der Kosten: Ausnahmen und Eigenstromprivileg

Hinsichtlich der Kosten der Energiewende sind sowohl die Erzeuger als auch die industriellen Ausnahmeregelungen und das Eigenstromprivileg adressiert.[8]

Die bisherigen Bonusregelungen im EEG will die Koalition “überprüfen und weit gehend streichen”. Ferner soll das sogenannte Grünstromprivileg ganz entfallen.

Nur geringe Abstriche sind dagegen bei der “besonderen Ausgleichsregelung” zu erwarten. Die Koalition will hier anscheinend vor allem dafür sorgen, dass die weitgehende Befreiung der industriellen Großverbraucher von der EEG-Umlage “europarechtlich abgesichert” wird. Die Privilegierung wird anhand „objektiver, europarechtskonformer Kriterien“ überprüft. Das dürfte zu einer Reduzierung der Anzahl der Unternehmen führen, die eine (Teil)-Befreiung von der EEG-Umlage erhalten können. Als Vorbild könnten z. B. die Kriterien zum „Carbon leakage“ dienen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die privilegierten Unternehmen besondere Anstrengungen bei der Energieeinsparung erbringen müssen.

Auf der anderen Seite sollen künftig “alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen”. Damit sind vermutlich sowohl die industriellen Eigenstromerzeuger als auch die PV-Anlagenbetreiber im Visier.[9] Es besteht auch aus Gründen der Kosteneffizienz die Hoffnung, dass über Bagatellgrenzen private Kleinerzeuger davon verschont werden.

Quellenangabe:

(Koa-Vertrag) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vom 27.11.2013

(Leuschner): http://www.energie-chronik.de/

(Carsten Pfeiffer): pv magazine 29.11.13

 


[1] „Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in einem gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor: 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Jährlich wird der Fortgang des Ausbaus im Hinblick auf Zielerreichung, Netzausbau und Bezahlbarkeit überprüft (Monitoring).“ (Koa-Vertrag S. 52)

[2] Wenn die installierte Leistung aller Photovoltaik-Anlagen 52.000 MW erreicht, ist nach § 20b Abs. 9a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in jedem Falle Schluss mit der EEG-Förderung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur war bis zum 30. September 2013 eine Gesamtleistung von 35.082 MW installiert. (Leuschner)

[3] “Das bedeutet, dass künftig nur noch in absoluten Top-Lagen die Windkraft im Binnenland wirtschaftlich betrieben werden kann”, kritisierte die Erneuerbare-Energien-Vereinigung Eurosolar. “Schon der Referenzwert von 60 Prozent im alten EEG hat dazu geführt, dass der Windkraftausbau in den süddeutschen Bundesländern komplett zum Erliegen gekommen ist. Der Wert von nun 75 Prozent (!) würde den Ausbau in den süd- und mitteldeutschen Bundesländern bis auf sehr wenige Top-Standorte beenden.” (Leuschner)

[4] Mit Blick auf die erheblichen Verzögerungen beim Bau von Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee wird das Ausbauziel bis 2020 auf eine Gesamtleistung von 6,5 Gigawatt (GW) reduziert. Bis 2030 sollen es dann 15 GW sein. Im Energiekonzept der bisherigen Bundesregierung war dagegen vorgesehen, die Offshore-Windleistung bis 2030 auf 25 GW auszubauen (100902). Die Koalitionsparteien gehen bei der neuen Zielmarkierung davon aus, dass im Durchschnitt pro Jahr zwei Windparks mit einer Leistung von jeweils 400 Megawatt (MW) erstellt werden.

Außerdem soll für Offshore-Projekte das sogenannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängert werden. Die Anlagenbetreiber hätten somit bis Ende 2019 die Wahl, ob sie eine Vergütung von 15 Cent/kWh über zwölf Jahre oder von 19 Cent/kWh über acht Jahre bevorzugen. Mit der Möglichkeit einer höheren Anfangsvergütung soll die Finanzierung durch Banken erleichtert werden (Leuschner).

 

[5] „Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen.“ (Koa-Vertrag S. 51)

[6] , soweit die abgeregelte Strommenge weniger als 5 Prozent der Jahresarbeit ausmacht und “soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative Börsenstrompreise zu vermeiden” (Koa-Vertrag S. 55).

[7] Das bedeutet, dass die sogenannte Marktprämie nicht mehr die Differenz zwischen Verkaufserlös und Einspeisungsvergütung ausgleicht, sondern als schrittweise sinkender Festbetrag gewährt wird, der sich am Börsenpreis orientiert. Die künftigen Koalitionspartner übernehmen damit ein Modell, für das sich erst unlängst die Bundesnetzagentur ausgesprochen hat. (Leuschner)

[8] „Dazu brauchen wir neben einem berechenbaren und im Gesetz festgelegten Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom.(Koa-Vertrag S. 53)

[9] „Der Hauptgrund ist die Sorge, dass Teile der Industrie angesichts der Höhe der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung umsteigen. Die Folge wäre eine weiter steigende EEG-Umlage und damit wiederum ein stärkerer Ausstiegsanreiz der Industrie. Um den Anreiz zu nehmen, will man die Eigenstromerzeugung belasten….Die Belastung der Photovoltaik ist hier vor allem ein Kollateralschaden, der in Kauf genommen wird, um das genannte Ziel umsetzen zu können. Aus Sicht der Koalitionäre geht es darum, einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage in Grenzen zu halten, dabei werden auch Kollateralschäden in Kauf genommen. Aus deren Sicht ist es nicht Aufgabe der EEG-Umlage einen Eigenverbrauchsvorteil zu erhöhen, sondern die Vergütungen gegen zu finanzieren.“ (Carsten Pfeiffer)

Die wahren Kosten der Atomenergie

In Großbritannien wird derzeit deutlich, was der Strom aus neuen Atomkraftwerken denn tatsächlich kostet. Am 21. Oktober veröffentlichte die britische Regierung gemeinsam mit der britischen Tochter von EDF eine Absichtserklärung zur Errichtung von zwei neuen KKW-Blöcken, die mit einer Leistung von jeweils 1600 MW bis 2023 ans Netz gehen sollen. Die Regierung garantiert den Betreibern einen Strompreis von 92,50 Pfund/MWh – und das über 35 Jahre. Das sind nach aktuellem Wechselkurs 11,09 Ct/kWh. Zusammen mit der immens langen Garantiezeit ist das ein gigantischer Betrag. Ich habe mal überschlagen, dass jedes Jahr mehr als 2,5 Mrd. € an die Betreiber fließen. Bei dem Deal bleibt unklar, wer am Ende für die Entsorgung des Atommülls aufkommt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass für dieses Geld oder deutlich weniger auch erneuerbare Energie realisierbar wäre. Ganz ohne strahlenden Abfall. Weitere Infos dazu liefert Udo Leuschner in seiner Energiechronik.

Über die Kosten der Atomenergie hierzulande, hatte ich bereits berichtet. Das damalige Fazit, dass Atomenergie auch nach 60 Jahren nicht ohne Subventionen auskommt, wird eindrucksvoll bestätigt.

Nachbrenner für Biogasanlage

Bereits im April 2013 wurde an der Biogasanlage in Wallerstädten, über die ich hier bereits häufiger berichtet hatte, eine Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) eingeweiht. Die Technik stammt von Dürr Cyplan, einer Tochter des Anlagenbauers Dürr GmbH. Dürr Senior – von 1991 bis 1997 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn – ließ es sich nehmen, an der Einweihung teilzunehmen. Auch die Hessische Umweltministerium Puttrich und andere Prominenz war zu Gast.

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