KfW-Förderung für kommunale Neubauten

Die KfW hat die Förderung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur überarbeitet: Ab 1. Oktober 2015 heißt das bisherige Förderprogramm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient sanieren“ dann „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Neu ist die Ergänzung um eine Neubauförderung und die Gewährung eines Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen.

Vielleicht ist diese Förderung auch für anstehende Maßnahmen in Rüsselsheim (Hallenbad etc.) von Interesse ?

Die KfW fördert in dem neuen Programm damit nicht nur die Sanierung, sondern auch die Errichtung von Nichtwohngebäuden. Finanziert wird mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine Zuwendung zu bekommen, müssen im Bereich Sanierung die Standards KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal und beim Neubau die Standards KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 erreicht werden. Je besser die Energieeffizienz, desto besser die Förderung.

Neben der umfassenden Sanierung fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern oder die Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen, der Wärmeerzeugung, Beleuchtung oder der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Neu ist auch, dass die KfW bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht nur günstige Zinsen, sondern auch Tilgungszuschüsse von 5 Prozent gewährt. Gefördert werden auch Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der Maßnahmen erforderlich sind, z.B. Planungskosten oder Aufwendungen für Energiemanagementsysteme. Antragsberechtigt sind Kommunen und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.

Weitere Infos gibt es auf der Website der KfW.

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