KfW-Förderung für kommunale Neubauten

Die KfW hat die Förderung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur überarbeitet: Ab 1. Oktober 2015 heißt das bisherige Förderprogramm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient sanieren“ dann „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Neu ist die Ergänzung um eine Neubauförderung und die Gewährung eines Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen.

Vielleicht ist diese Förderung auch für anstehende Maßnahmen in Rüsselsheim (Hallenbad etc.) von Interesse ?

Die KfW fördert in dem neuen Programm damit nicht nur die Sanierung, sondern auch die Errichtung von Nichtwohngebäuden. Finanziert wird mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Um eine Zuwendung zu bekommen, müssen im Bereich Sanierung die Standards KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal und beim Neubau die Standards KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 erreicht werden. Je besser die Energieeffizienz, desto besser die Förderung.

Neben der umfassenden Sanierung fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern oder die Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen, der Wärmeerzeugung, Beleuchtung oder der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Neu ist auch, dass die KfW bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht nur günstige Zinsen, sondern auch Tilgungszuschüsse von 5 Prozent gewährt. Gefördert werden auch Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der Maßnahmen erforderlich sind, z.B. Planungskosten oder Aufwendungen für Energiemanagementsysteme. Antragsberechtigt sind Kommunen und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.

Weitere Infos gibt es auf der Website der KfW.

EuGH-Urteil zu nationalen Fördersystemen für erneuerbare Energien

Die nationalen Förderungen für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die per EU-Richtlinie möglich sind, müssen ausländischen Stromimporteuren nicht gewährt werden. Das hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg per Grundsatz-Urteil bestätigt.

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Ökostromförderung in GB

Mit Beginn des Jahres 2014 tritt in Großbritannien ein neues Fördermodell für erneuerbare Energien in Kraft. Darüber berichtet Joscha Schmitz in E&M-daily vom 8.10.13.

Derzeit hinkt Großbritannien beim Ökostromausbau deutlich hinter Deutschland her. Mit einem Anteil von 11% erreicht das Land weniger als die Hälfte der deutschen Quote, obwohl das Land viel bessere Bedingungen für Windenergie hat.

Dafür verantwortlich ist das bisherige Fördermodell, das den Investoren erheblich mehr Risiken auflastet als in Deutschland. Diese Situation ändert sich, durch die Reform die ähnliche Verhältnisse wie die aktuelle Marktprämie im EEG bieten soll.

Im neuen Contract-for-difference-Modell (CfD) erhalten EE-Anlagen eine garantierte Einspeisevergütung, die sich aus Einnahmen am Markt und einer zusätzlichen Prämie zusammensetzt. Für eine 15-jährige Laufzeit wird der sog. Strike-Price garantiert. Der Ökostrom wird am Markt verkauft, die Erlöse gibt es zusätzlich zur Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist technologiespezifisch und ist an das Preisniveau gebunden. Die Betreiber von EE-Anlagen haben die Aufgabe ihre Erzeugung selbst zu prognostizieren und zu vermarkten.

Über eine langfristige Absicherung für Ausgleichsenergiekosten wird noch diskutiert. Sie wird von Investoren als notwendig betrachtet. Das könnte auch für die Diskussion um die Veränderung des EEG in Deutschland von Interesse sein.

Die Heizung erneuern mit Förderprogrammen

Dank staatlicher Förderung müssen Hausbesitzer nicht erst lange sparen, um sofort auf erneuerbares Heizen umzusteigen.

Im Wesentlichen eignen sich zwei Förderinstrumente:

Das Marktanreizprogramm (MAP) des BMU fördert die Umstellung von Heizungen in Bestandsgebäuden auf Solarwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich können die Heizungsbetreiber ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragen. Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und die öffentliche Hand (z.B. Kommunen zum Heizungsaustausch in Schulen). Die KFW unterstützt nicht nur die Nutzung Erneuerbarer Energien, sondern allgemein die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ adressiert Neubauten; „Energieeffizient Sanieren“ den Wohnungsbestand.
Quelle: www.waermewechsel.de mit Hauskonfigurator!
Eine Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung ist zentral für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele. Der Trend zeigt leider eine gegensätzliche Entwicklung.

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BMWi: Gutscheinaktion für Energieberatungen

Auszug aus der Pressemitteilung des BMWi vom 03.09.2013:

250 Euro pro Beratung zusätzlich

“Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab heute für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung.

Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de, Energie, Energiesparberatung, Gutschein-Aktion elektronisch abgerufen werden.”