Das neue Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die ??bertragungsnetzbetreiber (??NB, Betreiber des H??chstspannungsnetzes und der Regelzonen, derzeit die Unternehmen „50Hertz“, „amprion“, „EnBW Transportnetze AG“ und „TenneT TSO GmbH“) zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans Dieser Netzentwicklungsplan wird von allen vier deutschen ??NB gemeinsam erstellt und erstmalig im Jahr 2012 der Regulierungsbeh??rde vorgelegt.
Dazu erarbeiten die ??NB einen gemeinsamen Szenariorahmen, der die Randbedingungen k??nftiger Netznutzungssituationen beschreibt und die Grundlage f??r die Erarbeitung dieses Netzentwicklungsplans ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die f??r die n??chsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Eines der Szenarien wird zudem f??r weitere zehn Jahre fortgeschrieben, um wahrscheinliche Entwicklungen f??r die n??chsten zwanzig Jahre darzustellen. Weiteres zum Verfahren zeigt das Dokument .
Es ist dann an der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen zu genehmigen, was Anfang Dezember 2011 erfolgt ist. (BNetzA genehmigt Szenariorahmen). In den vergangenen Wochen hat die Netzagentur insbesondere mit Energie- und Umweltverb??nden die Berechnungen f??r den k??nftigen Kraftwerksausbau diskutiert, die die vier ??bertragungsnetzbetreiber im Fr??hsommer vorgelegt hatten.
Die Bundesnetzagentur hat ein mittleres Leitszenario und zwei flankierende Szenarien festgelegt. (Szenariorahmen) Nach Einsch??tzung von Pr??sident Kurth erf??llen alle drei Szenarien die Rahmenbedingungen des Energiekonzepts der Bundesregierung. Die Bundesnetzagentur setzt f??r die Energiewende insbesondere auf Windparks an Land, auf die Photovoltaik und auf neue Gaskraftwerke.
Das Leitszenario geht von einem anspruchsvollen und realistischen Ausbau der erneuerbaren Energien aus und kombiniert diesen mit der Annahme, dass im Bereich der konventionellen Erzeugung nur noch die im Bau befindlichen Kohlekraftwerke fertiggestellt werden. Im fossilen Sektor geht die Netzagentur vom Bau weiterer Gaskraftwerke in den kommenden Jahren aus. F??r das Jahr 2022 rechnet die BNetzA mit einer Gesamtleistung von 31 GW, f??r das Jahr 2032 sogar mit gut 40 GW.
Gingen die Netzbetreiber noch von einer installierten Windkraftleistung an Land von 33 000 MW bis zum Jahr 2022 aus, so weist das Leitszenario der Netzagentur eine Kapazit??t von gut 44 000 MW aus. Doch auch 70 000 MW w??ren m??glich, wenn die Pl??ne aller Bundesl??nder Realit??t werden.
Skeptisch zeigt sich die Netzagentur hingegen bei der Windkraftnutzung auf See. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Finanzierung und dem Netzanschluss erwartet die Regulierungsbeh??rde eine Erzeugungskapazit??t von weniger als 10 GW. Einen deutlichen Anstieg wird bei der Photovoltaik erwartet, deren Beitrag am Erzeugungsmix im Jahr 2022 durchaus bei mindestens 48 000 MW liegen k??nnten.
Die beiden anderen Szenarien basieren zum einen auf einem geringeren Ausbau der erneuerbaren Energien, kombiniert mit einem h??heren Zubau von Kohlekraftwerken, zum anderen auf einem von den Bundesl??ndern angek??ndigten sehr starken Zubau von EEG-Anlagen, kombiniert mit einem geringeren Anteil konventioneller Erzeugung. Damit wird nicht nur die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Entwicklung ber??cksichtigt, sondern auch eine eher konventionell gepr??gte Erzeugungsstruktur bzw. eine extrem an erneuerbaren Energien orientierte Stromerzeugung.
F??r die Bundesnetzagentur ist klar, dass nur die Netzausbauprojekte in den Netzentwicklungsplan zu ??bernehmen sind, die in jeder der wahrscheinlichen Entwicklungen gebaut werden m??ssen. Diese werden als ‘no regret’-Projekte bezeichnet.
Es wird nun an den ??NB den Entwurf des Netzentwicklungsplans vorzulegen, was bis zum Juni 2012 erfolgen soll. Nach einer ??berarbeitung durch die BNetzA geht der Plan noch in ein parlamentarischen Rahmen, so dass nicht vor 2013 mit einem genehmigten Plan zu rechnen ist.
Hans-Peter Scheerer