Wie geht es weiter mit dem Stromnetzausbau?

Das neue Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB, Betreiber des Höchstspannungsnetzes und der Regelzonen, derzeit die Unternehmen „50Hertz“, „amprion“, „EnBW Transportnetze AG“ und „TenneT TSO GmbH“) zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans Dieser Netzentwicklungsplan wird von allen vier deutschen ÜNB gemeinsam erstellt und erstmalig im Jahr 2012 der Regulierungsbehörde vorgelegt.

Dazu erarbeiten die ÜNB einen gemeinsamen Szenariorahmen, der die Randbedingungen künftiger Netznutzungssituationen beschreibt und die Grundlage für die Erarbeitung dieses Netzentwicklungsplans ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die für die nächsten zehn Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Eines der Szenarien wird zudem für weitere zehn Jahre fortgeschrieben, um wahrscheinliche Entwicklungen für die nächsten zwanzig Jahre darzustellen. Weiteres zum Verfahren zeigt das Dokument .

Es ist dann an der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen zu genehmigen, was Anfang Dezember 2011 erfolgt ist. (BNetzA genehmigt Szenariorahmen). In den vergangenen Wochen hat die Netzagentur insbesondere mit Energie- und Umweltverbänden die Berechnungen für den künftigen Kraftwerksausbau diskutiert, die die vier Übertragungsnetzbetreiber im Frühsommer vorgelegt hatten.

Die Bundesnetzagentur hat ein mittleres Leitszenario und zwei flankierende Szenarien festgelegt. (Szenariorahmen) Nach Einschätzung von Präsident Kurth erfüllen alle drei Szenarien die Rahmenbedingungen des Energiekonzepts der Bundesregierung. Die Bundesnetzagentur setzt für die Energiewende insbesondere auf Windparks an Land, auf die Photovoltaik und auf neue Gaskraftwerke.

Das Leitszenario geht von einem anspruchsvollen und realistischen Ausbau der erneuerbaren Energien aus und kombiniert diesen mit der Annahme, dass im Bereich der konventionellen Erzeugung nur noch die im Bau befindlichen Kohlekraftwerke fertiggestellt werden. Im fossilen Sektor geht die Netzagentur vom Bau weiterer Gaskraftwerke in den kommenden Jahren aus. Für das Jahr 2022 rechnet die BNetzA mit einer Gesamtleistung von 31 GW, für das Jahr 2032 sogar mit gut 40 GW.

Gingen die Netzbetreiber noch von einer installierten Windkraftleistung an Land von 33 000 MW bis zum Jahr 2022 aus, so weist das Leitszenario der Netzagentur eine Kapazität von gut 44 000 MW aus. Doch auch 70 000 MW wären möglich, wenn die Pläne aller Bundesländer Realität werden.

Skeptisch zeigt sich die Netzagentur hingegen bei der Windkraftnutzung auf See. Angesichts der Schwierigkeiten bei der Finanzierung und dem Netzanschluss erwartet die Regulierungsbehörde eine Erzeugungskapazität von weniger als 10 GW. Einen deutlichen Anstieg wird bei der Photovoltaik erwartet, deren Beitrag am Erzeugungsmix im Jahr 2022 durchaus bei mindestens 48 000 MW liegen könnten.

Die beiden anderen Szenarien basieren zum einen auf einem geringeren Ausbau der erneuerbaren Energien, kombiniert mit einem höheren Zubau von Kohlekraftwerken, zum anderen auf einem von den Bundesländern angekündigten sehr starken Zubau von EEG-Anlagen, kombiniert mit einem geringeren Anteil konventioneller Erzeugung. Damit wird nicht nur die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Entwicklung berücksichtigt, sondern auch eine eher konventionell geprägte Erzeugungsstruktur bzw. eine extrem an erneuerbaren Energien orientierte Stromerzeugung.

Für die Bundesnetzagentur ist klar, dass nur die Netzausbauprojekte in den Netzentwicklungsplan zu übernehmen sind, die in jeder der wahrscheinlichen Entwicklungen gebaut werden müssen. Diese werden als ‘no regret’-Projekte bezeichnet.

Es wird nun an den ÜNB den Entwurf des Netzentwicklungsplans vorzulegen, was bis zum Juni 2012 erfolgen soll. Nach einer Überarbeitung durch die BNetzA geht der Plan noch in ein parlamentarischen Rahmen, so dass nicht vor 2013 mit einem genehmigten Plan zu rechnen ist.

Hans-Peter Scheerer

EEG Preiswälzungsmechanismen

EEG Preiswälzungsmechanismen

Bis zum 1.8.2009 erfolgte die Weiterverteilung des EEG-Strom physikalisch an die Letztverbraucher. Die Übertragnungsnetzbetreiber (kurz: ÜNB, davon gibt es vier in Deutschland) mussten aus den (prognostizierten) EE-Mengen ein mo­natlich konstantes Profil zur Durchleitung an die Letztversorger (Stromhändler die Kunden beliefern) bilden. Diese muss­ten den Strom vom ÜNB abnehmen (EEG-Quote). Der Preis für die EEG-Mengen war ein errechneter Durchschnitts­preis der sich aus allen EEG-Einspeisungen ergab.

Sehr ausführliche Erläuterungen gibt das Gutachten von BET aus dem Jahr 2004, das auch bereits die Nachteile des Mechanismus aufzeigt. http://erneuerbare-energien.de/files/bilder/allgemein/application/pdf/gutachten_mechanismus_eeg.pdf

Da die tatsächliche EE-Einspeisung von der Prognose abweicht, mussten die ÜNB stündlich Fehlmengen beschaffen oder Restmengen verkaufen. Beides wird als Residualmengen bezeichnet. Vor dem 1.8.2009 war es den ÜNB weitgehend selbst überlassen, wann, an welchen Märkten und zu welchem Preis dies geschah. Die Kosten dieser Profilbildung wurden über die Netz­nutzungsentgelte umgelegt.

Auf Beschluss der Bundesnetzagentur hatte der Handel der abweichenden Mengen seit dem 1. August 2009 ausschließlich über einen börslichen Spothandel zu erfol­gen.

Ab dem 1.1.2010 wird der neue Mechanismus nicht nur auf die abweichenden Men­gen angewandt. Seit dem werden nicht nur die die Residualmengen gehandelt, sondern sämtliche EEG-Strommengen gemäß Prognose werden an der Börse zum Verkauf angeboten. Die überwiegend windbedingten Schwankungen der EEG-Stromerzeugung schlagen sich somit direkt in der Angebotskurve nieder.

Eine etwas ausführlichere Erläuterung des neuen Wälzungsverfahrens gibt die Bun­desnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/149952/publicationFile/3933/HintergrundWaelzungsmechanismuspdf.pdf

So viel zum Mechanismus der Preiswälzung früher und aktuell.

Hans-Peter Scheerer