Biogasszene beim Einspeisegesetz gespalten

Die im Energiebereich bekannte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held hat im Auftrag der Viessmann Group und des Fachverbandes Biogas einen Gesetzesentwurf für ein Erneuerbare-Gas-Einspeise-und Speichergesetz (EEGasG) erarbeitet (Martin Altrock, EEGasG.

Der Entwurf für ein EEGasG sieht vor. eine Anschubförderung für Biomethan und der „Power to Gas“-Technik zu gewähren, über die hier bereits häufiger unter dem Stichwort „Erdgas als Energiespeicher“ berichtet wurde.

Der Gesetzesentwurf lässt das bestehende Fördersystem (u. a. EEG, EEWärmeG und Biokraftstoffquotengesetz) unberührt und schlägt eine Abnahme- und Vergütungspflicht  für Biomethan vor. Das gleiche soll auch für in das Erdgasnetz eingespeisten Wasserstoff/Methan gelten. Finanziert werden soll das neue Fördersystem wieder von den Stromkunden, die Betreiber von Gaskraftwerken sollen zur Abnahme des Gases verpflichtet werden.

Ein anderer Interessenverband aus dem Biogasbereich, der „Biogasrat e. V.“ spricht sich gegen den Vorschlag aus. Im Branchendienst E&M Daily spart der Geschäftsführer des Biogasrates Reinhard Schultz nicht an kräftigen Worten: „ Das erinnert an Winterschlussverkauf für Biogas über das ganze Jahr. Ich muss mich schon wundern, dass dieselben, die das unspezifische Verbrennen von Biogas in irgendwelchen Kraftwerken zulassen wollen, dieselben sind, die sich mit Zähnen und Klauen gegen dessen Einsatz in modernen Brennwertheizungen wehren.“ Von einer überkommenen Subventionsmentalität ist die Rede.

Der Biogasrat schießt gerne scharf. Bereits im Juni war das Deutsche BiomasseForschungszentrum (DBFZ) in Leipzig Ziel der Attacken. Dabei ging es um Zuarbeiten für den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG 2009.

Der Biogasrat e.V. bezeichnet sich selbst als den „Verband der führenden Unternehmen der Biogaswirtschaft“. Seine Mitglieder repräsentieren nach eigenen Angaben die gesamte Wertschöpfungskette der Biogasbranche. In der Tat finden sich in dem Verband auch die großen Unternehmen der Energiewirtschaft. Marktnähe, Kosten und Energieeffizienz sollen Biogasproduktion und – verwendung nach den Wünschen des Biogasrates zunehmend bestimmen. Ein Hauptziel des Biogasrates ist die Öffnung des Wärmemarktes für Biogas.

Meine Meinung dazu:

Die ständigen Diskussionen über die PV-Vergütung im EEG zeigt, dass die Marktnähe nicht aus den Augen verloren werden darf. Beim Start von Technologien, die politisch gewollt, aber preislich nicht konkurrenzfähig sind, hilft dieses Mantra aber wenig. Die Biogastechnologie und deren Verbände sollten sich mit dem in meinem Augen größten Problem der Branche befassen: Der Nachweis, das Biogas nicht auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion geht. Die „Teller oder Tank-Debatte“ ist der Punkt, über den die Biogaserzeugung aufsteigt oder fällt.

Hans-Peter Scheerer