Ein Freund von Energiewende schickt ein paar Infos zu einer geplanten Heizungsanlage im Wohnpark Waldblick in Rüsselsheim-Bauschheim. Sie besteht aus BHKW, Wärmepumpe, Pelletkessel und Brennwertkessel. Es hört sich alles sehr modern und umweltverträglich an.
Meine Meinung dazu ist differenziert.:
Die Kombination von BHKW, Wärmepumpe und Pelletkessel in einer Anlage erscheint mir wie ein Overkill, eines von den 3 Aggregaten würde vermutlich schon genügen. Vermutlich wird keine der teuren Anlagen auf die notwendigen Betriebsstunden kommen um die Kapitalkosten zu erwirtschaften.
Der Nutzer schließt gleich einen Vertrag für Strom- und Wärmelieferung ab. Die Preise für Strom sind mit derzeit 22,3 Ct/kWh im üblichen Bereich. Der Wärmepreis ist an den Heizölpreis gekoppelt, obwohl kein Heizöl eingesetzt wird. Die Preisformel basiert auf Heizölpreisen, die etwa 15% unter den aktuellen Werten liegen. Damit würde die Wärme mit ca. 9,5 Ct/kWh brutto reichlich teuer.
Die Kalkulation der Abschlagszahlungen des Energieanbieters geht noch von anderen als den aktuellen Preisen aus, da mit niedrigeren EEG-Vergütungen und Heizölpreisen gerechnet wird. Auf die würde ich mich nicht verlassen. Das schafft kein Vertrauen.
Daher stehe ich dem Angebot kritisch gegenüber.
Tja, wie verbindlich sind falsche Formeln? Vor Gericht h??tte der Kunde sicher gute Chancen, eine Preisanhebung auf dieser Basis zu kippen.
BAp n= Ap0 X ( 0,8 —— )+0,2 B0(Wollte ich eigentlich als jpeg einbinden, geht wohl nicht)Wie rechtsverbindlich sind eigentlich falsche Formeln ?Punkt- vor Strichrechnung ist dem Verfasser wohl unbekannt.