Neues EEG Eckpunktepapier hält an Ausschreibungen fest

Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWI), hat vergangene Woche auf der E-World in Essen ein aktualisiertes Eckpunktepapier für die erneute Novellierung des EEG (dann “EEG 2016”) vorgestellt.

Das Ministerium betont, dass die Aktualisierung vor allem dem Erhalt der Akteursvielfalt dient und Bürgerenergiegenossenschaften “leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können.” Den gesamten Wortlaut der Pressemitteilung kann man auf der Website des BMWI einsehen.

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn), dessen Appell “Ausschreibungen für Bürgerenergie – nicht mit uns!” auch von Energiewende Rüsselsheim unterstützt wurde, sieht die im Eckpunktepapier vorgesehenen Änderungen als unzureichend an. Der Knackpunkt für die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften an Ausschreibungen ist das unverändert hohe Risiko, das von den Bewerbern zu tragen ist und für Bürgerbeteiligugsmodelle eine unzumutbare Belastung darstellt. „Insgesamt ist der Vorschlag des Ministeriums nicht geeignet, um die Wettbewerbsbenachteiligung von Bürgerenergie in Ausschreibungen zu korrigieren“, sagt BBEn-Vorstand Rene Mono. Die komplette Stellungnahme ist auf der Website des BBEn einsehbar.

Im Eckpunktepapier EEG 2016 hält die Bundesregierung an den unambitionierten Ausbauzielen für erneuerbare Energien und am Grundsatz eines Ausschreibungsmodells fest. Die EEG-Novelle 2016 soll das für Photovoltaik-Großanlagen bereits eingeführte Ausschreibungsmodell nun auch auf Windkraftanlagen ausweiten. Ausgenommen werden sollen lediglich Anlagen unter 1 MW installierter Leistung – keine moderne Windkraftanlage liegt unterhalb dieses Wertes.

Das Ausschreibungsdesign für Photovoltaik soll im Vergleich zur Pilot-Ausschreibungsphase weitgehend unverändert bleiben – obwohl in den ersten Runden praktisch keine Kostenreduktion bei der Förderung im Vergleich zur klassischen EEG-Förderung mit einem festen Vergütungssatz festgestellt wurde und die Akteurssvielfalt bei den Zuschlägen schon deutlich vermindert war.

Vorgesehen ist, die Gesetzesnovellierung noch vor der Sommerpause 2016 abzuschließen.

 

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