Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 2

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode

Teil 2: Energiewende außerhalb des EEG

Fazit

Der Koalitionsvertrag setzt bei der Energiepolitik keine neuen Impulse. Vielmehr wird wie beim EEG versucht, die Belastung der Verbraucher – z. B. als Mieter – gering zu halten. Positive Aspekte sind die KfW-Programme und die geplante Entwicklung von Märkten für Energieeffizienz. Dennoch dürfte auch in den nächsten 4 Jahren die Energiewende im Gebäudebereich nicht spürbar vorankommen.

Für die Verteilnetzbetreiber gibt es Licht am Ende des Tunnels was die Verzinsung von Neuinvestitionen betrifft. Die Finanzierung der Netze soll weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben, Eigenstromnutzer und Einspeiser ihren Beitrag leisten.

Energiewende allgemein

An politischen Bekenntnissen zur Energiewende fehlt es nicht: „Wir wollen die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen.“ „Wir bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten…“ (S. 50).

Aber es gibt klare Einschränkungen hinsichtlich der Industrie: „Die Erreichung ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten, dass carbon leakage vermieden wird.“ (S. 51)

Weiter wird der Bezahlbarkeit ein höheres Gewicht eingeräumt: „Die Ziele des ener-giepolitischen Dreiecks – Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit – sind für uns gleichrangig. Die Energiewende wird nur dann bei Bür-gern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten bleiben.“ (S. 51)

Die eingeleitete Demokratisierung der Stromerzeugung könnte von der Koalition wieder umgedreht werden, befürchtet Josef Göppel (CSU) bei „klimaretter“. „Die Festlegung, dass ab 2018 Ausschreibungen gemacht werden sollen ohne eine Bagatellgrenze – die wird zum Ausschluss der breiten Bevölkerungsschichten führen.“ Die Sorge scheint auch im Koalitionsvertrag durch, in dem es auf S. 54 heißt: „Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.“

Energieeffizienz & Energiesparen

Zunächst einmal soll ein „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz [1] aufgelegt werden. Das Geld dazu muss aber in anderen Bereichen erspart werden. Damit dürften Probleme bei der Finanzierung vorprogrammiert sein. Immerhin ist ein jährliches Monitoring vorgesehen. Die jährlichen Berichte bringen das Thema wieder auf die Tagesordnung.

Aus dem (unterfinanzierten) Energie- und Klimafonds soll die Umsetzung „anspruchsvoller“ Effizienzmaßnahmen gefördert werden.

Eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung wird Jahr die Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie in deutsches Recht sein. Dazu findet sich im Koalitionsvertrag aber nur die Erklärung, sie werde “sachgerecht” umgesetzt. Große Ambitionen im Bereich Energieeffizienz lässt das leider nicht erkennen. Immerhin sind einige Punkte auch konkret benannt:

  • Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung will die Koalition „aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen“. Zur Förderung sinnvoller und kosteneffizienter Maßnahmen soll ein Schwerpunkt auf eine fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung gelegt werden, die auch gefördert werden soll. Anders ausgedrückt. Was kosteneffizient ist, soll unterstützt, aber nicht finanziell gefördert werden.
  • Als Zugeständnis an die Diskussion um die „Energiearmut“ [2] soll die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausgebaut werden. Zudem sollen Investitionen in energiesparende Haushaltgeräte erleichtert werden. Wie dies geschehen soll, lässt die Koalitionsvereinbarung offen.
  • Weiterhin will die Koalition die Informationen für Käufer und Mieter über die energetische Qualität eines Gebäudes „weiter verbessern und transparenter gestalten“. Ob dazu Maßnahmen vorgesehen sind, die über die bereits mit der EnEV 2014 beschlossenen Punkte hinausgehen, bleibt unklar.
  • In den Abschnitten über die EEG-Umlage versteckt ist der Hinweis, dass Unternehmen, die  in Zukunft von den Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage profitieren wollen, ihre Energie effizienter einsetzen[3].
  • Ein interessanter Ansatz könnte die geplante Entwicklung von Märkten für Energieeffizienz sein[4]. Das Nachbarland Dänemark hat hier bereits gute Konzepte eingeführt.
  • Die Höhe der Modernisierungsumlage im Wohnungsbau soll auf 10% abgesenkt werden (S. 115). Zu verbinden ist das mit dem Hinweis, dass energieeffizientes Bauen unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot steht und auf Zwangsmaßnahmen verzichtet wird. (S. 116)

Gemeinsam bedeutet das wohl, dass es bei der energetischen Modernisierung von  Wohnraum im bisherigen Tempo weitergeht – das allgemein als zu niedrig angesehen wird. Hier misst die Koalition dem Schutz von steigenden Mieten höhere Bedeutung zu, als der Anregung der Energieeinsparung.

Von der Vorgängerregierung übernimmt die schwarz-rote Koalition das Ziel, den Wärmebedarf der Gebäude bis 2050 so zu senken, dass er als “nahezu klimaneutral” gelten kann. Zu diesem Zweck soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz “fortentwickelt” werden. Allerdings will sie nicht unbedingt den Fehler wiederholen, auch eine “energetische Sanierung” des Altbaubestandes vorzuschreiben, nachdem die schwarz-gelbe Koalition genötigt war, diesen Teil ihres vom Bundestag beschlossenen “Energiewende”-Pakets komplett dem Papierkorb zu übergeben.[5]  “Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen”, heißt es ausdrücklich. Die Frage, wie das Ziel mit den Mitteln der Freiwilligkeit erreicht werden soll, bleibt unbeantwortet.

Und was steht nicht im Koalitionsvertrag zum Thema Energieeffizienz?

Zum Beispiel werden die im schwarz-gelben Energiekonzept von 2011 beschlossenen Ziele nicht aufgegriffen, das Konzept scheint vergessen. Auch ist die Steuerabschreibung für die energetische Sanierung der Altbausubstanz komplett weggefallen.

Übertragungsnetze

Für den Netzausbau stellt auch in Zukunft der Bundesbedarfsplan die Grundlage dar, jedoch muss dieser sich auf der Basis des Korridors bei den EE entwickeln (S. 58).

Gleichzeitig wird versucht, den Ausbaubedarf gering zu halten. Dazu dient der Vorschlag, die Netzsituation durch eine Absenkung der Entschädigungszahlungen bei Abregelungen auf Grund von Netzengpässen zukünftig besser zu berücksichtigen (S. 55) und der Hinweis auf die Optimierungspotenziale bei Bestandsnetzen.

Verteilnetze

Für die Verteilnetze finden sich Hinweise zur Überarbeitung der Anreizregulierung, insbesondere für die Verbesserung der Investitionen, damit diese zeitnah refinanziert werden können. Außerdem ist beabsichtigt, die Neuvergabe von Konzessionen rechtssicher zu gestalten (S. 59).

Netzentgelte

Bei den Netzentgelten wird wie bei den EE deutlich, dass die Flucht aus der Mitfinanzierung der Netze durch Eigenstromversorgung gestoppt werden soll. Als Maßnahmen sind die Einführung eines Leistungspreises und die Beteiligung der Einspeiser an den Kosten des Netzbetriebs (S. 59).

Smarte Welt

Auf mangelnde Sachkenntnis weisen die Ausführungen zu Smart Meter (intelligente Messsysteme) unter der Überschrift „Intelligente Netze“ hin.

Smart Meter sind bei spezifischen Kundengruppen – wie Einspeisern oder Kunden mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen – sinnvoll, sie sind aber nicht die zentrale Komponente eines intelligenten Netzes.

KWK

Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) will die Koalition so gestalten, dass der KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent steigt. Auch damit schreibt sie eine alte Zielsetzung fort, die in § 1 des geltenden KWK-Gesetzes enthalten ist. Im Jahr 2011 waren Kraftwerke mit Wärme-Auskopplung zu 16 Prozent an der Stromerzeugung beteiligt. (www.energie-chronik.de/131103)

Weiterhin ist die angestrebte Besserstellung hinsichtlich der Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen positiv für die KWK.

Für konventionelle Wärmekraftwerke, die ausschließlich Strom erzeugen, würde sich damit der verbleibende Marktanteil zwischen KWK-Anlagen (25 Prozent) und Erneuerbaren (ca. 40 Prozent) auf rund 35 Prozent verringern und weiter abnehmen.

Strommarktdesign

Die SPD hatte sich in den Koalitionsverhandlungen die Forderung der Kraftwerksbetreiber nach “Kapazitätsmärkten” zu Eigen gemacht. Sie stieß damit aber auf Widerstand bei der der Union, die nicht zusätzlich zur bereits bestehenden EEG-Belastung einen neuen Subventionsmechanismus einführen will. “Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten langfristig am Markt gehalten werden können”, heißt es in dem jetzt beschlossenen Papier. Deutschlandweit gebe es derzeit genügend Kraftwerke. (www.energie-Chronik.de/ 131102)

Es scheint, als ob dieser Streitpunkt bis zu den nächsten Bundestagswahlen auf Eis gelegt wurde.

Bezahlbarkeit von Energie

Unter dem Stichwort „Schutz der Verbraucher im Energiemarkt“ werden Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion angekündigt. (S. 126 f.)

Auf meine Ausführungen zum Thema Energiearmut in Fußnote 2 sei verwiesen.

Elektromobilität

Zwar wird der Elektromobilität als Querschnittsbereich weiterhin eine wichtige Bedeutung im Koalitionsvertrag zugesprochen. Das Ziel, eine Million Elektroautos bis 2020 auf deutsche Straße zu bringen wird weiter verfolgt.

Jedoch sind die angekündigten Maßnahmen kaum geeignet, einen entscheidenden Impuls zu setzen („Nutzerorientierte Anreize statt Kaufprämien“ S. 44).



[1] „In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft. Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen werden. Die dafür vorzusehenden Mittel werden durch Haushaltsumschichtung erwirtschaftet.“ (S. 51)

[2] Der Begriff ist m. E. unsinnig. Es gibt weder „Brotarmut“, noch „Wasserarmut“ oder „Energiearmut“. Es handelt sich immer um das gleiche Problem: Fehlende finanzielle Mittel. Die gezielte Verwendung des Begriffs „Energiearmut“ verschleiert die Zuständigkeit der Sozialpolitik für das Problem.

[3] „Zugleich ist vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) berücksichtigt.“ (S. 56)

[4] „Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen Potenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und dabei alle Akteure einbinden.“ (S. 51)

[5] Der Bundesrat billigte am 8. Juli den Atomausstieg und weitere Begleitgesetze des “Energiewende”-Pakets, das der Bundestag am 30. Juni beschlossen hat. Keine Mehrheit gab es jedoch für das “Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden”. Auch unionsregierte Länder verlangten, dass der Bund die dadurch befürchteten Steuerausfälle in Höhe von 1,5 Milliarden Euro alleine tragen müsse. (www.energie-chronik.de/110704)

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