Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 1

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode

Teil 1: Die Erneuerbaren Energien (Strom)

Fazit

Der Koa-Vertrag ist hinsichtlich der Erneuerbaren Energien (EE) geprägt von drei Tendenzen: Kosten im Griff halten, Energiewende nicht (offensichtlich) abwürgen und die industrielle Basis in Deutschland nicht gefährden. Der Spagat gelingt nicht wirklich.

Nicht der Korridor für die Erneuerbaren Energien ist das Problem, sondern die Frage wie er überhaupt erreicht werden kann. Eine Steuerung der Zubaumenge bietet durchaus auch Vorteile, z. B. beim Netzausbau. Der Zubau wird aber vermutlich nicht so stattfinden wie der Korridor es zulassen würde. Dafür sind die Tritte auf die Kostenbremse zu fest.

Der Vertrag ist in sich nicht konsequent. EE verstärkt unter dem Kostenaspekt zu bewerten und die teure Nutzung von Offshore-Wind fortzusetzen und dabei die günstigere Nutzung von Onshore-Wind stark zu begrenzen ist ein Widerspruch.

Letztlich ist die Koalition den PR-Agenturen der Energiewendegegner auf den Leim gegangen. Die wahren Kostentreiber sind diejenigen, die mit der Verbrennung der Kohle das Klima erhitzen und und tausenden Generationen Atommüll auflasten.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Für den Umfang des Ausbaus der EE werden Grenzwerte vorgegeben[1].  Es ist anzunehmen, dass diese Passage für Strom gilt, obwohl es nicht explizit erklärt wurde. Positiv ist die damit verbundene Möglichkeit Netzausbau und Ausbau der EE zu synchronisieren.

Faktisch würde damit das Wachstum der erneuerbaren Energien beschränkt. Vom Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 bis 2012 stieg der Anteil an der Stromerzeugung von 6,6 auf 22,6 Prozent (16% in 12 Jahren). Der Korridor sieht eine Steigerung um 18 bis 22% in den folgenden 13 Jahren bis 2025 vor.

Der Korridor an sich scheint also nicht das Problem zu sein. Es bleibt allerdings fraglich, ob mit den angestrebten Maßnahmen auch nur die Untergrenze des Korridors erreicht wird.

Insbesondere die bestehenden Begrenzungen für PV[2] – die fortgesetzt werden sollen – würden bei einem jährlichen Zubau von 3.000 MW/a nach 6 Jahren zu einem Förderende für PV führen.

Für Windkraft ergeben sich ebenfalls erhebliche Einschränkungen. Die Wiedereinführung des Mindestertrags verbunden mit einer Anhebung des Grenzwertes führt zu einer deutlichen Reduzierung der Windenergienutzung im Binnenland. Ob südlich der Mittelgebirge noch Windkraftnutzung betrieben werden kann, darf bezweifelt werden.[3]

Die Förderung der Biomassenutzung soll zukünftig auf Anlagen begrenzt werden, die überwiegend mit Abfall- und Reststoffen genutzt werden. Der für die Umwelt schädlichen Umnutzung von Weideflächen in Maisanbaugebiete dürfte damit ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch ist damit auch von der Biomasse kein Wachstum bei der Erzeugung von EE-Strom zu erwarten.

Es bleibt als mögliches Feld für zusätzliche Produktion von EE-Strom die Nutzung von Offshore Wind.[4] Hier ist die derzeitige Ausbaudynamik geringer als das nach dem Koa-Vertrag Mögliche.

Fördermodell

Die EE sollen künftig stärker unter dem Aspekt der Kosteneffizienz bewertet werden.[5]

Eine grundlegende Reform des EEG bis zur Sommerpause 2014 wird angekündigt. Am Einspeisungsvorrang für die Erneuerbaren Energien wollen Union und SPD ebenso wenig rütteln wie am Bestandsschutz für Altanlagen.

Die Betreiber von Neuanlagen sollen aber künftig mit Blick auf die Netzstabilität stärker in die Pflicht genommen werden. Zum einen müssen sie es hinnehmen, dass unpassende Erzeugungsspitzen ohne Entschädigung gekappt werden[6]. Zum anderen müssen aus diesem Grund alle neuen Anlagen künftig sowohl vom Netzbetreiber als auch vom Direktvermarkter angesteuert werden können.

Die Direktvermarktung soll bis spätestens 2017 die herkömmliche Form der EEG-Förderung ganz ersetzen. In einem ersten Schritt soll sie für alle Neuanlagen mit einer Leistung ab 5 Megawatt (MW) zur Pflicht gemacht werden. Damit verbunden ist die Einführung einer “gleitenden Marktprämie”. [7]

Ab 2018 soll die Höhe der Marktprämie über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um dies zu klären, wird spätestens 2016 ein Pilotprojekt durchgeführt, das für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Leistung von insgesamt 400 MW ausschreibt. „Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.“ (Koa-Vertrag S. 54)

Verteilung der Kosten: Ausnahmen und Eigenstromprivileg

Hinsichtlich der Kosten der Energiewende sind sowohl die Erzeuger als auch die industriellen Ausnahmeregelungen und das Eigenstromprivileg adressiert.[8]

Die bisherigen Bonusregelungen im EEG will die Koalition “überprüfen und weit gehend streichen”. Ferner soll das sogenannte Grünstromprivileg ganz entfallen.

Nur geringe Abstriche sind dagegen bei der “besonderen Ausgleichsregelung” zu erwarten. Die Koalition will hier anscheinend vor allem dafür sorgen, dass die weitgehende Befreiung der industriellen Großverbraucher von der EEG-Umlage “europarechtlich abgesichert” wird. Die Privilegierung wird anhand „objektiver, europarechtskonformer Kriterien“ überprüft. Das dürfte zu einer Reduzierung der Anzahl der Unternehmen führen, die eine (Teil)-Befreiung von der EEG-Umlage erhalten können. Als Vorbild könnten z. B. die Kriterien zum „Carbon leakage“ dienen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die privilegierten Unternehmen besondere Anstrengungen bei der Energieeinsparung erbringen müssen.

Auf der anderen Seite sollen künftig “alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen”. Damit sind vermutlich sowohl die industriellen Eigenstromerzeuger als auch die PV-Anlagenbetreiber im Visier.[9] Es besteht auch aus Gründen der Kosteneffizienz die Hoffnung, dass über Bagatellgrenzen private Kleinerzeuger davon verschont werden.

Quellenangabe:

(Koa-Vertrag) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vom 27.11.2013

(Leuschner): http://www.energie-chronik.de/

(Carsten Pfeiffer): pv magazine 29.11.13

 


[1] „Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in einem gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor: 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Jährlich wird der Fortgang des Ausbaus im Hinblick auf Zielerreichung, Netzausbau und Bezahlbarkeit überprüft (Monitoring).“ (Koa-Vertrag S. 52)

[2] Wenn die installierte Leistung aller Photovoltaik-Anlagen 52.000 MW erreicht, ist nach § 20b Abs. 9a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in jedem Falle Schluss mit der EEG-Förderung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur war bis zum 30. September 2013 eine Gesamtleistung von 35.082 MW installiert. (Leuschner)

[3] “Das bedeutet, dass künftig nur noch in absoluten Top-Lagen die Windkraft im Binnenland wirtschaftlich betrieben werden kann”, kritisierte die Erneuerbare-Energien-Vereinigung Eurosolar. “Schon der Referenzwert von 60 Prozent im alten EEG hat dazu geführt, dass der Windkraftausbau in den süddeutschen Bundesländern komplett zum Erliegen gekommen ist. Der Wert von nun 75 Prozent (!) würde den Ausbau in den süd- und mitteldeutschen Bundesländern bis auf sehr wenige Top-Standorte beenden.” (Leuschner)

[4] Mit Blick auf die erheblichen Verzögerungen beim Bau von Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee wird das Ausbauziel bis 2020 auf eine Gesamtleistung von 6,5 Gigawatt (GW) reduziert. Bis 2030 sollen es dann 15 GW sein. Im Energiekonzept der bisherigen Bundesregierung war dagegen vorgesehen, die Offshore-Windleistung bis 2030 auf 25 GW auszubauen (100902). Die Koalitionsparteien gehen bei der neuen Zielmarkierung davon aus, dass im Durchschnitt pro Jahr zwei Windparks mit einer Leistung von jeweils 400 Megawatt (MW) erstellt werden.

Außerdem soll für Offshore-Projekte das sogenannte Stauchungsmodell um zwei Jahre verlängert werden. Die Anlagenbetreiber hätten somit bis Ende 2019 die Wahl, ob sie eine Vergütung von 15 Cent/kWh über zwölf Jahre oder von 19 Cent/kWh über acht Jahre bevorzugen. Mit der Möglichkeit einer höheren Anfangsvergütung soll die Finanzierung durch Banken erleichtert werden (Leuschner).

 

[5] „Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen.“ (Koa-Vertrag S. 51)

[6] , soweit die abgeregelte Strommenge weniger als 5 Prozent der Jahresarbeit ausmacht und “soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative Börsenstrompreise zu vermeiden” (Koa-Vertrag S. 55).

[7] Das bedeutet, dass die sogenannte Marktprämie nicht mehr die Differenz zwischen Verkaufserlös und Einspeisungsvergütung ausgleicht, sondern als schrittweise sinkender Festbetrag gewährt wird, der sich am Börsenpreis orientiert. Die künftigen Koalitionspartner übernehmen damit ein Modell, für das sich erst unlängst die Bundesnetzagentur ausgesprochen hat. (Leuschner)

[8] „Dazu brauchen wir neben einem berechenbaren und im Gesetz festgelegten Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom.(Koa-Vertrag S. 53)

[9] „Der Hauptgrund ist die Sorge, dass Teile der Industrie angesichts der Höhe der EEG-Umlage auf Eigenstromerzeugung umsteigen. Die Folge wäre eine weiter steigende EEG-Umlage und damit wiederum ein stärkerer Ausstiegsanreiz der Industrie. Um den Anreiz zu nehmen, will man die Eigenstromerzeugung belasten….Die Belastung der Photovoltaik ist hier vor allem ein Kollateralschaden, der in Kauf genommen wird, um das genannte Ziel umsetzen zu können. Aus Sicht der Koalitionäre geht es darum, einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage in Grenzen zu halten, dabei werden auch Kollateralschäden in Kauf genommen. Aus deren Sicht ist es nicht Aufgabe der EEG-Umlage einen Eigenverbrauchsvorteil zu erhöhen, sondern die Vergütungen gegen zu finanzieren.“ (Carsten Pfeiffer)

Ein Gedanke zu „Koalitionsvertrag –Bewertung aus energiepolitischer Sicht Teil 1

  1. Die Tendenz, innerhalb des energiepolitischen Dreiecks – Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit – der Ökonomie und Kostenbegrenzung erneut den Vorrang zu gewähren, wird sowohl in diesem Koalitionsvertrag als auch bei der EU immer deutlicher.

    Die im Koalitionsvertrag beschriebene “gleichrangige” Anordnung der Ziele ist mit den darauf folgenden Ausführungen ein reines Lippenbekenntnis.

    Eine Belastungsbegrenzung der Energiekosten für Privathaushalte und für durch hohe Stromkosten tatsächlich substantiell gefährdete Unternehmen ist für die Akzeptanz der Energiewende wichtig – und ohne breite Akzeptanz ist die Energiewende tatsächlich zum Scheitern verursacht. Davon abgesehen, dass es diese Akzeptanz aller Unkenrufe zum Trotz laut Umfragen immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung gibt, ist neben dem Blick auf die Kosteneffizienz doch eines ebenso wichtig: die Menschen in diesem Land offen und ehrlich darüber aufzuklären, welche Folgekosten der weitere Verbrauch endlicher Ressourcen, die Produktion schädlicher Treibhausgase und die Nutzung von Kernkraft in Zukunft für Deutschland und die Welt haben werden. Diese Kosten sind unbezahlbar, doch hierüber redet in der Regierung niemand.

    Die sogenannte Energiearmut ist tatsächlich ein sozialpolitisches Problem, das mit anderen Mitteln bekämpft werden muss als einer Begrenzung der EEG-Umlage.

    Die Anzahl der Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind, zu begrenzen, ist ein wichtiges Ziel. Es scheint mir aber vor allem durch die nun härteren Töne aus Brüssel angestoßen zu sein. Der “industriellen Wertschöpfungskette”, die im Koalitionsvertrag wörtlich erwähnt wird, wird in Deutschland immer noch mehr Wert beigemessen als der regionalen Wertschöpfung, die gerade auch durch die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung erreicht wird, und neben den gebeutelten Kommunen auch den ländlichen Raum stärkt und somit demografischen Problemen zumindest teilweise entgegenwirken kann.

    Die angestrebten (oder im Falle von PV fortgesetzten) Förderbegrenzungen sind nur ein Hemmnis bei der Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien. Auch die “gleitende Marktprämie” dürfte sich als problematische Finanzierungsstütze herausstellen. Denn bei der Orientierung am Börsenpreis würden sich, wie schon heute bei der Finanzierung der EEG-Umlage, die Erneuerbaren quasi selbst ein Bein stellen. Die Abkopplung der Erneuerbaren aus dem konventionellen Strommarkt und eine faire Preisbildung scheint weiterhin keine Option für die Regierung zu sein.

    Wie eine “breite Bürgerbeteiligung” unter den Vorraussetzungen der Förderbegrenzungen und der Umstellung des Vermarktungsprozesses erreicht werden soll, ist noch nicht klar. Es bleibt zu hoffen dass die Regierung den positiven Effekt der Bürgerbeteiligungen gerade im Hinblick auf die Akzeptanz der Energiewende erkennt und entsprechend in einer EEG-Reform würdigt.

    Im Hinblick auf die jüngsten katastrophalen Entwicklungen auf EU-Ebene – es wird nicht zu unrecht von einem “Abschied von Klimaschutzzielen” in der Presse geschrieben, ist es umso wichtiger, dass Deutschland seine Vorreiterrolle ehrlich und ernsthaft verfolgt und sich nicht nur an traditonelle industrielle Strukturen klammert. Die Chancen, welche die Energiewende nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch bietet, müssen von den Streitern für die Energiewende noch deutlicher in der Öffentlichkeit kommunziert werden. Bei der Großen Koalition kann man offenbar nur mit einer solch wirtschaftlichen Argumentation auf ein offenes Ohr hoffen.

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