Experten raten: Altenschuldenfonds für die EEG-Umlage

Unter dem Titel “Kassensturz beim Ökostrom” veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung Zitate aus einem Brandbrief, mit dem Alt-Umweltminister Klaus Töpfer und Nachhaltigkeitsrats-Chef Günther Bachmann kürzlich führende Politiker in Berlin konfrontierte.

Der dringliche Appell der Autoren lautet “Neuanfang”: Die Altlast aus der großzügigen Förderung der frühen Jahre, die in der EEG-Umlage enthalten sind, sollen in einen Tilgungsfonds ausgegliedert und von allen Steuerzahlern in Deutschland abbezahlt werden.

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5 Gedanken zu „Experten raten: Altenschuldenfonds für die EEG-Umlage

  1. Falls sich jemand die Mühe machen möchte, den Text im Original zu lesen, bevor ein Urteil gefällt wird, findet ihn hier:
    http://www.nachhaltigkeitsrat.de/uploads/media/20130923_Memo_Vorschlag_Kostenschnitt_EEG.PDF
    Die Süddeutsche hat den Artikel nicht mehr im Angebot.

    Ich meine, dass der Vorschlag von Töpfer und Bachmann ein Problem angeht, dass die anderen mir bisher bekannten Vorschläge nicht bearbeiten. Es geht um die bisherigen Zahlungsverpflichtungen.
    “Die Übertragung von Zahlungsverpflichtungen des EEG in einen Altschuldenfonds ließe die Innovationskosten zukünftig nicht mehr auf der Stromrechnung auftauchen. Die ganze Wirtschaft und endlich auch die Bürger kämen in den Genuss der Kostendegression der Erneuerbaren Energieträger. Weltweit würde sichtbar, dass die erneuerbaren Energien die
    Wettbewerbsfähigkeit erreichen.”
    Letztlich könnte mit diesem Vorschlag eine Art von Chancengleichheit hergestellt werden: Die Atomenergie wurde schon immer und wird noch heute mit Steuermitteln in immenser Höhe subventioniert. Niemand sieht das auf seiner Stromrechnung.
    Ich meine, es lohnt über den Vorschlag nachzudenken.

    • Ich halte schon die Bezeichnung “Altlast” für irreführend. Es geht hier nicht um eine Altlast, sondern um das, was auch die konventionelle Stromwirtschaft über Jahrzehnte gefordert und bekommen hat: Um Investitionssicherheit für den wirtschaftlichen Betrieb von Erzeugungsanlagen und das Recht die Kosten auf den Strompreis umzulegen. Im Gegensatz zur konventionellen Stromwirtschaft, wo der Stromhändler versucht sein Produkt zum “bestmöglichen Preis” zu verkaufen, hat man beim EEG sozusagen den Bock zum Gärtner gemacht und überlässt denen, die den Strom aus EE nie wollten, die Vermarktung. Die Folge ist, dass der Strom über eine Börse verramscht wird und damit die Last für den Endverbraucher künstlich in die Höhe geht. Anschließend wird der an dieser Börse entstandene Preis auch noch als “der Strompreis” kommuniziert und von allen Medien auch so genannt. Wenn der Börsenpreis wirklich ein repräsentativer Strompreis ist, wie konnte es dann sein, dass trotz der Abschaltung von 7 Kernkraftwerken mit ca. 7GW Grundlast dieser Preis kaum angestiegen ist ?
      Anstatt “Altlastenfonds” aufzumachen hielte ich es für sinnvoller die Börsenvermarktung wieder zurückzunehmen (wie vor 2010) und die unsinnigen EEG Befreiungstatbestände abzuschaffen.

  2. Hallo Hans-Peter,
    eine Verwunderung darüber, dass über die Energiewende Seite zusätzlich die Informationen verbreitet werden, die ohnehin als mainstream überall zu lesen sind und z.T. durch Zahlen und Fakten entkräftbar sind, bedeutet weder, dass das als Verstoß gegen die reine Lehre aufgefasst wird, noch, dass ich mich weigere, inhaltlich mit Gegenargumentationen auseinanderzusetzen ;-)

    Keine Angst. Burgengefahr besteht nicht. Bin zu einer abschließenden Meinung zu den Vorschlägen von Töpfer und Bachmann mit den Altanlagen auch noch nicht gekommen. Habe mich aber sehr wohl daran daran gestört, dass der Aufhänger Kosten und die daraus folgende Forderung des “Neustarts” wieder mal einen wichtigen Teil der Wahrheit ausblendete.

    Ich stelle fest, dass es unübersehbar eine gewisse Unausgewogenheit bei den Berichterstattungen zum Thema EEG-Umlage und Energiewende gibt, was sicherlich auch dem geschuldet ist, was hier unter Punkt 4. beschrieben ist
    https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-hoehlt-die-demokratie-aus-zehn-thesen/

    Und stelle abschließend die Frage, ob der Verein Energiewende Rüsselsheim dieser medialen Unausgewogenheit noch Vorschub leisten muss. Das ist alles. Das bezog sich nicht speziell auf den Altlastenfonds-Artikel, sondern auch auf die anderen Artikel-Hinweise, wie Peak Oil und Ökofonds. Es ist eine grundsätzliche Fragestellung. Darüber kann intern diskutiert werden.

  3. Die Argumentation zu den Ursachen der Höhe der EEG-Umlage von Tina ist nachvollziehbar und nicht unbekannt.
    Es irritiert mich aber, wenn bereits der Hinweis auf abweichende Meinungen – noch dazu wenn sie von Töpfer und Bachmann stammen – bereits als Verstoß gegen die reine Lehre gegeißelt wird. Wenn man die Argumente anderer Interessierter – die ja auch nicht blöde sind – nicht mehr zur Kenntnis nimmt und nur die Argumente hören will, die ins eigene Weltbild passen, dann bewegt man sich in auf eine Burgenmentalität zu.

  4. Nachweislich ist der höchste Anteil der EEG-Umlage die politikgemachte Aufblähung durch die Ausgleichsmechanismusverordnung ab 2009, sowie die ausufernde Erweiterung der Industrieausnahmen. Dieser Anteil ist höher als die Gesamtsumme ALLER EEG-Auszahlungen inkl. Altanlagen, selbst inkl. der Pionieranlagen ab 1991, bzw. Stromeinspeisegesetz (EEG-Altanlagenregelung).
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2006328/
    (min 06:12)
    Anhand der Originalzahlen der ÜNB, bzw. den auf http://www.eeg-kwk.net nachzulesenden Vergütungsauszahlungen kann sich jeder nochmal selbst ein Bild machen und stellt fest, dass die Vergütungsauszahlungen durch Zubau NICHT der Preistreiber sind.

    Nicht das EEG ist das Problem, sondern der hochgradige Schwachsinn, Strom aus Erneuerbaren Energien, die keine Brennstoff- und CO2 Kosten haben, in stark überproportionalem Ausmaß nahezu vollständig (selbst inkl. Altanlagen) an einer Börse verkaufen zu müssen, die sich ausschließlich an CO2 und Brennstoffkosten orientiert! Ein Prinzip, über das von vorne herein systembedingt keine Einnahmen, bzw. keine Refinanzierung generiert werden kann! Was nicht refinanziert werden kann, muss durch den Bürger in Form der EEG-Umlage ausgeglichen werden. 75-80% des Strommarktes läuft nicht über den Spotmarkt der Börse, EE-Strom hingegen komplett. Das senkt den Börsenpreis nochmals erheblich.

    Interessant sind übrigens auch die Hintergründe, wie es zu dem Beschluss dieser neuen Berechnungsmethode kam. Eine Diskussion dazu fand nicht statt.
    http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/120701d1.htm#fragwuerdig

    Da das System der Refinanzierung über BÖRSENEINNAHMEN wg. der beschriebenen Inkompatibilität (CO2/Brennstoffkosten) von vorne herein nicht funktionieren kann und zudem durch den Merit-Order-Effekt die Börseneinnahmen kontinuierlich gesunken sind und weiter sinken – mit jedem Sonnenstrahl und jedem Windstoß mehr, steigt die EEG-Umlage ins Unermessliche, auch wenn die Auszahlungssummen an die EE-Betreiber nicht mehr steigen.

    Warum trotz dieser Zahlenverhältnisse das EEG an sich, sprich die Investitionssicherheit für Bürger in Form von festen Einspeisevergütungen dennoch pausenlos als Hauptkostenfaktor kommuniziert wird und darausfolgend ein radikaler Schnitt für das Grundprinzp des EEGs gefordert wird, verwundert.

    Noch mehr verwundert mich aber, warum Energiewende Rüsselsheim durch Hinweise auf diese Artikel ebenso als multiplizierendes Sprachrohr dieser Argumentation fungiert.

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