Einige Eckpunkte der EEG-Novelle

Am 08. April hat das Bundeskabinett den Entwurf der EEG-Novelle beschlossen. Das 314 Seiten starke Papier, das nun in das Gesetzgebungsverfahren überführt wird, zeigt einige wichtige Änderungen im Vergleich zum jetzigen EEG.

Der Entwurf kann auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums eingesehen werden.

Hier einige im Überblick, die vor allem Bürger und Genossenschaften betreffen:

1) Verpflichtende Direktvermarktung: Der hohe Aufwand und die Mehrkosten in der Verwaltung werden eine Teilnahme von Genossenschaften am zukünftigen EE-Markt erschweren und zum Teil unmöglich bzw. unrentabel machen. Hier sollte mit Ausnahmeregelungen nachgebessert werden. Private Betreiber einer PV-Dachanlage  werden von der Pflicht zur Direktvermarktung ausgenommen, da ihre Leistung 100 kW kaum übersteigen wird.

2) Umstellung der EE-Förderung auf ein Ausschreibungsmodell (mittel- bis langfristig): Hier gelten die selben Gefahren wie bei der Direktvermarktung – für privat organisierte Genossenschaften werden Kosten und Risiken die Teilnahme an einer Ausschreibung Projekte erschweren bzw. unmöglich machen; hinzu kommt, das Genossenschaften aus anderen Gründen (Betriebsführung, Kapitalkraft etc.) bei der Entscheidung im Ausschreibungsverfahren benachteiligt sind.

3) Eigenstromverbrauch wird bei neuen Anlagen mit einer reduzierten EEG-Umlage belegt: Dies betrifft wiederum keine Kleinanlagen unter 10 kW und 10 MWh Eigenverbrauch. Für kleine und mittlere Unternehmen wird der jüngste Trend zur energieautarken Versorgung so unrentabel, für Genossenschaften entfällt damit ein weiteres mögliches Geschäftssfeld. Unverständlich ist, warum die EEG-Umlage auch auf die Eigenstromnutzung von Strom aus erneuerbaren Energien anfällt und damit mit der Eigenstromnutzung aus fossilen Brennstoffen gleichgesetzt wird.

Fazit: Für die Bürgerenergie von unten, insbesondere für Genossenschaften, wird es schwer sich unter den neuen Bedingungen am Markt zu halten. Es bleibt zu hoffen, dass hier im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen herbeigeführt werden können. Das Bündnis für Bürgerenergie engagiert sich hier ebenso wie einige Naturstromanbieter, die einen alternativen Vorschlag für die Ökostromvermarktung in Berlin platziert haben. Leider ist dieser recht komplex und damit die Realisierung eher unwahrscheinlich.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert