EEG Novelle 2016: Ausbremsung der Windkraft

Kern der Novelle, auf die sich Bund und Länder – bis auf Bayern – gestern einigten, ist eine Verlangsamung des Zubaus an Windenergie auf dem Land. Ab 2017 soll der jährliche Ausbau der Onshore-Windkraft in Deutschland im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren um die Hälfte reduziert werden. Der maximale Ausbau von 2800 Megawatt pro Jahr, der über ein Ausschreibungsmodell des Bundes gesteuert wird, schließt auch das sog. Repowering ein, also den Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere Modelle. Zum 01. Juni 2017 werden die Vergütungssätze für Windenergie an Land zudem einmalig um 5 Prozent gekürzt. Liegt der Ausbau danach über den Zielen der EEG-Novelle, kann die Vergütung zudem jedes weitere Quartal um 2,4 Prozent gekürzt werden. (Quelle: Main-Spitze, 02. Juni 2016)

Auf change.org kann man eine Petition an die Bundestagsabgeordneten unterstützen, mit der gegen die gravierenden Änderungen im EEG protestiert wird und in der sich Alternativvorschläge für das Gelingen der Energiewende in Deutschland finden:

https://www.change.org/p/bundestagsabgeordnete-es-eilt-engagieren-sie-sich-f%C3%BCr-das-welt-klimaabkommen-und-die-erneuerbaren-energien

An den Zielen des 2014 im EEG definierten Ausbauzielen hält die Bundesregierung fest: Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromverbrauch auf 40 bis 45 Prozent steigen. Die während der Klimaschutzkonferenz in Paris Ende 2015 festgelegten Klimaschutzziele wird Deutschland mit seinen bisherigen Zielen im Bereich Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich. Nach einer im Mai veröffentlichten Schätzung von Eurostat konnte Deutschland seine CO2-Emissionen von 2014 auf 2015 überhaupt nicht senken! Die Novelle des EEG wird diese Entwicklung noch verstärken. Hinzu kommt, dass das Gericht der Europäischen Union (EuG) kürzlich urteilte, dass das Umlagesystem nach dem EEG 2012 eine Beihilfe darstellt und daher der Zustimmung der EU-Kommission bedarf. Da das EEG 2014 von der Kommission genehmigt wurde, ist dieses vom Urteil nicht betroffen; eine etwaige Rückkehr zur alten Förderung scheint damit aber praktisch ausgeschlossen. Immerhin: Auch die Befreiung der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage wurde von den Richtern als Beihilfe eingestuft. (Quelle: solarserver.de)

Bayerns Ministerpräsident Seehofer hat den Verhandlungen zu den letzten Neuerung des EEG vor einer Einigung verlassen. Allerdings nicht wegen der Regelung zur Windkraft; vielmehr möchte Bayern, wie schon beim Netzausbau, Sonderwünsche durchsetzen. Seehofer geht es vor allem um eine bessere Förderung von Biomasseanlagen, die im Freistaat eine wichtige Rolle innerhalb der erneuerbaren Energien einnehmen. Mit Bayern soll nun eine Spezialeinigung gefunden werden. In 10 der zustimmenden Bundesländern sind übrigens Die Grünen in den Regierungen beteiligt.

Als Grund für das Ausbremsen der Windenergie nennt die Bundesregierung den stockenden Ausbau der Stromtrassen. In vielen Medien wird zudem gerne das Argument ständig steigender Strompreise aufgrund der erneuerbaren Energien angeführt. Die Komplexität, die bei der Erstehung des Strompreises wirkt, wird daher gerne außer Acht gelassen. Hier können Sie dazu ein Kommentar des EEG-Mitbegründers Hans-Josef Fell lesen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert