EEG 2.0 – Übersicht über einige Vorschläge

EEG 2.0 – Welche politischen Steuerungsmaßnahmen sind im Sinne der Energiewende nötig?

Beitrag zur Veranstaltung „Warum steigen die Strompreise wirklich? Wie steuert die Regierung die Höhe der EEG-Umlage?“ am 12.12.12 von Energiewende e. V.

Welche Probleme treten mit dem EEG auf?

Die Kosten der Umlage und deren Verteilung

wurden bereits ausführlich im Vortrag von Tina Ternus beleuchtet. Einen Aspekt möchte ich noch nachtragen:

Sonderposition: Die Mehrwertsteuer

Die Erhöhung der EEG-Umlage wird immer noch mit Mehrwertsteuer beaufschlagt. Nach einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat sich die Umsatzsteuer auf die Ökostrom-Umlage für Haushalte von 2003 bis 2011 auf 937 Millionen Euro mehr als verzehnfacht. Laut einer aktuellen Studie des DIW fließen 2013 rund 1,4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage in den Staatshaushalt.

 

Sinkende Börsenpreise

Nicht jeder dürfte sinkende Börsenpreise für Strom als Problem betrachten. Tatsächlich profitieren davon diejenigen, die von der EEG-Umlage befreit sind. Jedoch verändern die sinkenden Preise das Investitionsverhalten, insbesondere  für den Bau von Kraftwerken ohne Einspeisevorrang.

 

Aktuell sind die Bedingungen jedoch selbst für hocheffiziente Kraftwerke (z. B. GuD) nicht wirtschaftlich. Der Verkaufspreis für Strom ist schlicht zu billig, als das sich der Bau eines Kraftwerks lohnt. Die Fixkostenunterdeckung für ein neues Kohlekraftwerk  beträgt fast 100 Euro/kW und für ein neues  GuD-Kraftwerk über 70 €/kW.(Marktplatz Energie Nov. 2012).

 

Auch auf den Betrieb von KWK-Anlagen wirkt sich der sinkende Börsenpreis negativ aus. Der sog. „übliche Preis“ (Durchschnittswert Base-Load) ist eine wesentliche Komponente der Stromerstattung für BHKW-Betreiber. Der Wert schwankte in den vergangenen Jahren stark, liegt aktuell aber so niedrig, dass kaum neue BHKW-Projekte mit Einspeisung stattfinden.

 

Betriebsbedingungen für den konventionellen
Kraftwerkspark

Das ist eine Folge des Einspeisevorrangs. Mit der Zunahme von fluktuierenden Einspeisungen aus Wind und Sonne verringern sich die Randbedingungen für den Betrieb konventioneller Kraftwerke stark. Die Ausnutzungsdauer nimmt deutlich ab, wodurch Kraftwerke geringere Deckungsbeiträge erwirtschaften.

Die Anforderungen an die Dynamik nehmen zu, häufiges vollständiges herunterfahren und wieder anfahren und schnelle Laständerungen sind notwendig. Technisch gesehen könnte Energiespeicherung und/oder grenzüberschreitender Stromaustausch ein Weg sein, konventionelle Kraftwerke weiterhin betreiben zu können.

 


Vorschläge für das EEG 2.0

 

Einige der bisher bekannt gewordenen Positionen zur Veränderung des EEG sind nachfolgend dargestellt. Sie unterscheiden sich in die Vorschläge zur Veränderung der Vergütung und die zur Veränderung der Verteilung der Kosten.

 

Änderungen an der Vergütung

Das Quotenmodell

Wirtschaftsliberale (FDP, CDU-Wirtschaftsflügel, Mundt (Präsident Bundeskartellamt), Haucap (Monopoltheoretiker)) verlangen das Quotenmodell. Dahinter verbirgt sich eine Mengensteuerung des Marktes. Erzeuger und /oder Vertriebe würden verpflichtet, eine bestimmte Menge an grünem Strom in ihr Angebot einzubauen. Die würden den Strom dann dort einkaufen, wo es am günstigsten ist. Das wird „Technologieneutralität“ genannt.

 

Theoretisch ist das Modell effizient und elegant. In der Praxis hat es nicht die Erfolge gezeigt, die ihm zugeschrieben werden. Die Erfahrungen in GB waren so schlecht, dass dort in 3 Stufen bis 2017 das Quotenmodell durch eine Einspeisevergütung ersetzt wird. GB hat seine politischen Ziele für den Anteil an EE immer wieder verfehlt, obwohl die Bedingungen für Windenergie sehr gut sind. Auch ist die Windenergieerzeugung in GB teurer als in Deutschland.

 

Auch in Schweden hat das Quotenmodell nur zur Mitverbrennung von Biomasse in konventionellen Kraftwerken mit hohen Gewinnen für die Betreiber geführt.

 

Reduzierte Festvergütung

Felix Matthes (Öko-Institut) will eine Zwischenlösung, eine Mischung aus Festpreisen (wie bisher) und variablen Bestandteilen (Marktpreisen). Damit sollen Knappheitssignale vom Strommarkt in die EE-Vergütung einbezogen werden. Das EEG mit den Grundprinzipien Einspeisevorrang und kostenorientierte Vergütung kommt seiner Meinung nach an sein Ende. Die EEG-Vergütung sollte deutlich sinken und durch eine variable Vergütung für den Wert des erzeugten Stroms ergänzt wird.

Die derzeitige Lösung für den Erzeuger heißt: Investieren, produzieren und vergessen, das geht in Zukunft nicht mehr. Die Erzeuger müssen sich mehr um die Vermarktung des Stroms kümmern.

 

Räumlich differenzierte Festvergütung und Grünstromprivileg

Juwi, Eurosolar und die LAG EE NRW konzentrieren sich mit ihren Vorschlägen auf die Vergütungen. Der Grundsatz der bundeseinheitlichen Vergütung soll fallen, Standorte mit höheren Erträgen sollten niedrigere Vergütungen erhalten. Damit sind nicht nur die guten Onshore-Standorte gemeint, sondern auch die Offshore-Erzeugung von Wind. Fallen soll auch die erst kürzlich eingeführte Managementprämie, stattdessen das Grünstromprivileg weiterentwickelt werden. Eine Korrektur der EEG-Umlage wird zwar verlangt, aber konkrete Vorschläge sind nicht bekannt.

 

Auch die SPD-Fraktion forderte bereits 2011 die Fortführung des Grünstromprivilegs, bei dem Stromhändler Energiemengen am EEG vorbei kaufen und vermarkten. Allerdings gab es mit dem Privileg in der früheren Form (durch das EEG 2012 deutlich erschwert) keinen Anreiz den teureren Strom aus PV-Anlagen zu kaufen.

 


Änderungen an der Verteilung der Kosten

Energie-Soli

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt einen „Energie-Soli“ statt der EEG-Umlage vor. Hier wird nicht am Fördersystem angesetzt, sondern nur an der Umlage. Der Energiesoli orientiert sich wie der Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer am Einkommen. Damit würde sich die Belastung für Geringverdiener vermindern. Auch für Unternehmen sollte sich der Soli an der Ertragsstärke orientieren. Damit wäre die Finanzierung der Energiewende eine Haushaltsposition. Nach den Berechnungen des DIW müsste der derzeitige Soli von 5,5% der Einkommens- und Körperschaftssteuer dazu etwa verdoppelt werden.

Sozial-Rabatte

Die Forscher des DIW sehen weiterhin Spielraum um einkommens­schwache Haushalte beim Strompreis zu entlasten. Dazu haben sie drei Möglichkeiten ausgearbeitet – die zusammen nicht mehr kosten sollen, als die Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage im kommenden Jahr einbringt:

  • Höhere Strompreise könnten durch eine Anhebung der Grundsicherung (Hartz IV beziehungsweise Sozialhilfe), des Wohngelds und des Bafög ausgeglichen werden.
  • Auch eine Reduzierung der Stromsteuer würde den Forschern zufolge Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommen. Sie schlagen einen Grundfreibetrag von 1000 Kilowattstunden pro Jahr vor. Damit bliebe auch der Anreiz zum Stromsparen erhalten.
  • Der dritte Vorschlag  ist, sozial schwachen Haushalten Beratungsprogramme fürs Energiesparen anzubieten.

Industrieprivileg kappen und konventionelle Energien verteuern

Greenpeace hat beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) ein Konzept erarbeiten lassen, wie die EEG-Umlage gerechter verteilt und sogar noch gesenkt werden könnte. Darin wird vorgeschlagen, die Ausnahmeregelungen für die Industrie auf jene Branchen einschränken, die unter internationalem Wettbewerbsdruck stehen und Strom aus erneuerbaren Energien steuerlich begünstigen. Die Stromsteuer auf Energieträger wie Braunkohle oder Kernkraft soll erhöht und für erneuerbare Energien reduziert werden. Mit diesen Ansätzen könnte die EEG-Umlage 2013 unter dem Wert von 2012 bleiben, anstatt um von heute 3,59 Cent pro Kilowattstunde auf 2,2 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Im Jahr 2013 würde die EEG-Umlage unter dem heutigen Wert bleiben”, schreiben die Forscher.

Umlagemechanismus erneut verändern

Das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken hat Vorschläge für ein Strommarktkonzept entwickelt, dass die EE in den Mittelpunkt stellt. Auch dieser Vorschlag stellt nicht die Veränderung der Förderung in den Mittelpunkt, sondern die Umlage der Kosten. Er geht von der Annahme aus, dass die nahezu grenzkostenfreien EE nicht über die Strombörse vermarktet werden sollen. Sie stören dort empfindlich über den Merit-Order-Effekt. Der Strom aus EE soll wie bisher bundesweit eingesammelt und zu einem gemeinsamen Erzeugungsprofil verdichtet werden. Das nationale EE-Lastprofil wird anteilig den Stromvertrieben zugeteilt. Das wäre ähnlich wie bis Ende 2009 üblich. Im Unterschied zu früher würde die Zuteilung aber auf ¼-Stunden-Basis erfolgen, nicht auf Monatsbasis. Die Vertriebe müssten selbst organisieren, wie sie die Differenz zwischen der EE-Erzeugung und dem Bedarf ihrer Kunden einkaufen. Die EEG-Umlage würde faktisch abgeschafft.


Bewertung der Vorschläge

Für eine Bewertung der Vorschläge könnten unter anderem folgende Kriterien herangezogen werden:

Klimaziele

Verringerung der Importabhängigkeit

Kostenbremse

Kostengerechtigkeit

Effizienz der Maßnahmen / Marktelemente

Börsenpreise stabilisieren

Betrieb konventioneller Kraftwerke unterstützen

Arbeitsplätze schaffen

Ein Gedanke zu „EEG 2.0 – Übersicht über einige Vorschläge

  1. Am sympathischsten w??re mir der Vorschlag vom DIW. Mit dem Energie Soli Ich betone ???w??re???, wenn ich da nicht eine schlechte Erfahrung in Erinnerung h??tte. Es gibt ja leider auch Gegner der Erneuerbaren Energien. Das vorgeschlagene Modell w??rde unter ???Staatliche Beihilfe??? ( Subvention ) fallen, weil es mit ??ffentlichen Mitteln finanziert w??rde.Ich verweise auf die Urteilsbegr??ndung der Klage von Preu??enelektra ( heute EON ) gegen das StromeinspeisegesetzZitat: Luxemburg – Der Europ??ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizit??tsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle. Laut den Richtern sind nur solche Verg??nstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus ??ffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise f??r Windenergie werde aber ausschlie??lich durch private Mittel finanziert. Zitat Ende.Ich denke man mu?? das ??bel bei der Wurzel fassen, das hei??t der Umlage, die ja das Ma?? aller Dinge bei der EEG Kostenbetrachtung darstellt, ihr wahres Gesicht geben. Es kann nicht sein, dass EEG Strom immer mehr den B??rsenpreis senkt, dadurch der Abstand zur Verg??tung gr????er und die Umlage h??her wird. Viele Marktteilnehmer ??? vor allem Gro??abnehmer ??? profitieren von den niedrigen B??rsenpreisen, in der politischen Diskussion aber werden die Erneuerbaren als Preistreiber hingestellt. Diesem ???Paradoxon??? kann man begegnen, wenn man die Umlage von all dem befreit, was mit den direkten Mehrkosten des EEG Stroms gegen??ber dem konventionellen Strom nichts zu tun hat.Der Bund der Energieverbraucher hat ermittelt, dass in Folge dessen von den seitherigen 3,59 Cent gerade noch 1,8 Cent ??brig w??ren. Nach der neuen Umlagen Berechnung w??ren das etwa 0,7 Cent mehr, also 2,5 Cent..Das Kind ist ab 2010 in den Brunnen gefallen, mit der Vermarktung des EEG Stroms. Als der EEG Strom noch nicht vermarktet wurde, stand er an der B??rse vorrangig zur Verf??gung um die Nachfrage zu decken. Er dr??ckte zwar damals schon den B??rsenpreis nach unten, aber nicht zu seinem eigenen Schaden, weil die Umlage noch ausschlie??lich die Mehrkosten der EVU,s gegen??ber dem EEG Strom darstellte. Das sah so aus, dass die EVU,s einen prozentualen Anteil EEG Strom zugeteilt bekamen und verg??ten mussten. Die Mehrkosten die dadurch anfielen war die Umlage. Wir hatten damals bundesweit die unterschiedlichsten Umlagen. Analog der unterschiedlichen Tarife der Anbieter.Das musste, laut der daf??r Verantwortlichen, ( ich nannte sie im PV Forum damals schon Lobbyisten ) ab 2010 mit der Neuordnung einheitlicher, und transparenter werden. Der EEG Strom wird von da an vermarktet, dazu wurde das EEG Konto eingerichtet, um Einnahmen und Ausgaben f??r EEG Strom gegen??ber zu stellen, und daraus die Umlage zu ermitteln. Was auf der Ausgabenseite des Kontos ???Artfremdes??? zu Buche schl??gt, d??rfte bekannt sein. Der Hauptposten auf der Einnahmenseite ist der Erl??s an der B??rse, und darin spiegeln sich leider auch die m??glichen Negativpreise, die dann ???ger??uschlos??? in die Umlage ??bergehen, was vor 2010 nicht der Fall war.Wenn da in der Nacht ??bersch??ssiger Strom verschleudert werden musste, schlug das nicht auf dem EEG Konto in Form von weniger Einnahmen, oder zus??tzlichen Ausgaben zu Buche, sondern ging auf Kosten derer, die es nach der neuen Regelung vorziehen ihre Kraftwerk am Netz zu lassen. Kostet ja nichts, zahlt ja jetzt der Verbraucher ??ber die h??here Umlage. Mit ein Punkt, warum ich das EEG Konto eine ???Nebelkerze??? nenne.

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