Energiewende trotz allem – Geschäftsmodelle für Bürgerenergiegenossenschaften

Eine unzureichende Zielerreichung bei Energieeffizienz, das Abwürgen der erneuerbaren Energien durch EEG-Reformen und der offenbar unantastbare Verkehrssektor – die Energiewende in Deutschland steht auf der Kippe. Wie kann sie trotzdem vorangebracht werden?

Von der Politik kann momentan leider nicht viel Positives erwartet werden. Im Kern bleibt, was die Energiewende von Anfang an stark gemacht hat: Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die den Klimaschutz durch eigene Aktivitäten unterstützen. Eine Möglichkeit hierzu bietet eine Mitgliedschaft in einer Bürgerenergiegenossenschaft. Auch diese hatten es in den vergangenen zwei Jahren aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedinungen nicht leicht. Welche Geschäftsmodelle heute noch Erfolg haben können, wurde in einer Studie erarbeitet von der Stiftung 100 Prozent erneuerbar, Energiewende jetzt und StoRegio eV. Die Studie wurde von der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem Landesnetzwerk Energiegenossenschaften Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben und kann hier eingesehen werden.

EEG Novelle 2016: Ausbremsung der Windkraft

Kern der Novelle, auf die sich Bund und Länder – bis auf Bayern – gestern einigten, ist eine Verlangsamung des Zubaus an Windenergie auf dem Land. Ab 2017 soll der jährliche Ausbau der Onshore-Windkraft in Deutschland im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren um die Hälfte reduziert werden. Der maximale Ausbau von 2800 Megawatt pro Jahr, der über ein Ausschreibungsmodell des Bundes gesteuert wird, schließt auch das sog. Repowering ein, also den Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere Modelle. Zum 01. Juni 2017 werden die Vergütungssätze für Windenergie an Land zudem einmalig um 5 Prozent gekürzt. Liegt der Ausbau danach über den Zielen der EEG-Novelle, kann die Vergütung zudem jedes weitere Quartal um 2,4 Prozent gekürzt werden. (Quelle: Main-Spitze, 02. Juni 2016)

Auf change.org kann man eine Petition an die Bundestagsabgeordneten unterstützen, mit der gegen die gravierenden Änderungen im EEG protestiert wird und in der sich Alternativvorschläge für das Gelingen der Energiewende in Deutschland finden:

https://www.change.org/p/bundestagsabgeordnete-es-eilt-engagieren-sie-sich-f%C3%BCr-das-welt-klimaabkommen-und-die-erneuerbaren-energien

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Politik in Deutschland wird Klimaschutzziele verfehlen

Etwa zeitgleich zum Weltklimagipfel in Paris im Dezember vergangenen Jahres haben das Öko-Institut und das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI den Endbericht zum “Klimaschutzszenario 2050” veröffentlicht. Die Quintessenz: Mit den momentanen Zielen der Bundesregierung im Hinblick auf den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch werden die Klimaschutzziele deutlich verfehlt. Auch die bisherigen Maßnahmen in den wichtigen Bereichen Gebäudeenergieeffizienz und Verkehr sind nicht ausreichend.

Eine Zusammenfassung des Berichts kann im Forschungsradar der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) eingesehen werden.

Neues EEG Eckpunktepapier hält an Ausschreibungen fest

Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWI), hat vergangene Woche auf der E-World in Essen ein aktualisiertes Eckpunktepapier für die erneute Novellierung des EEG (dann “EEG 2016”) vorgestellt.

Das Ministerium betont, dass die Aktualisierung vor allem dem Erhalt der Akteursvielfalt dient und Bürgerenergiegenossenschaften “leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können.” Den gesamten Wortlaut der Pressemitteilung kann man auf der Website des BMWI einsehen.

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn), dessen Appell “Ausschreibungen für Bürgerenergie – nicht mit uns!” auch von Energiewende Rüsselsheim unterstützt wurde, sieht die im Eckpunktepapier vorgesehenen Änderungen als unzureichend an. Der Knackpunkt für die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften an Ausschreibungen ist das unverändert hohe Risiko, das von den Bewerbern zu tragen ist und für Bürgerbeteiligugsmodelle eine unzumutbare Belastung darstellt. „Insgesamt ist der Vorschlag des Ministeriums nicht geeignet, um die Wettbewerbsbenachteiligung von Bürgerenergie in Ausschreibungen zu korrigieren“, sagt BBEn-Vorstand Rene Mono. Die komplette Stellungnahme ist auf der Website des BBEn einsehbar.

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Appell des Bündnis Bürgerenergie e.V.

2016 steht eine weitere Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an. Geplant ist, das Ausschreibungsverfahren als bindend für erneuerbare Energien einzuführen, und zwar für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung größer 1 MW und für alle Windenergieanlagen.

Das Bündnis für Bürgerenergie e.V. wird sich bei den Abschlussverhandlungen zum EEG für Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte einsetzen und plant die Übergabe eines entsprechenden Appels an Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel.

Der Appell kann bis 15. Januar hier unterzeichnet werden: http://appell.buendnis-buergerenergie.de/